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Findok · Richtlinien

UP-4750

2. Anwendungsbereich

geltende FassungRichtlinie2024-0.742.117gilt ab 03.04.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-4750

Wortlaut laut Findok

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse Ägyptens sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/Zollthemen/Für Unternehmenzoll/Ursprung und Präferenzenfuer-unternehmen/Panursprung-Europraeferenzen/weitere-Med Abkommeninformationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer; dazu gehören auch deren Hoheitsgewässer.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.742.117
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0260-IV/7/2013
Stammnummer
67588
Enthalten in Fassung
6, 7 (geltend: 7)
Gültig
03.04.2020 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF