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ZK-07705.2. Fristen und Modalitäten für die Entrichtung des Abgabenbetrages (Art. 108 bis Art. 114 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG gelten die Vorschriften über die Erhebung (Nacherhebung) der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben auch für die Erhebung der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben und der anderen Geldleistungen (Nebenansprüche, für diese siehe auch § 98 Abs. 3 ZollR-DG). Gemäß § 98 Abs. 4 zweiter…

UmgrStR 2002 Rz 54–881.1.6. Besteuerungsrecht der Republik Österreich
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Körperschaften iSd § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 sind nur mehr relevant, wenn sie aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft stammen, an der die ausländische Körperschaft zu mindestens 1% beteiligt war (Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, § 98 Abs. 1 Z…

RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Abs. 3 BAO ist ein Sicherstellungsauftrag bereits vor Entstehung des Haftungsanspruches nach § 11 BAO ab Anhängigkeit des Strafverfahrens zulässig, somit bei verwaltungsbehördlicher Zuständigkeit mit der ersten Verfolgungshandlung (§ 14 Abs. 3 FinStrG) bzw. bei gerichtlicher Zuständigkeit bereits dann, wenn gerichtliche Ermittlungen, Vorerhebungen geführt wurden. 18.3…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…kommt es unabhängig davon, welche Rechtsfolgen sich nach dem Abgabenrecht des Staates der übertragenden Gesellschaft ergeben, in Österreich nach § 3 Abs. 1 Z 2 erster Teilstrich UmgrStG zu einer steuerneutralen Neubewertung des übernommenen Vermögens zum gemeinen Wert. Damit wird erreicht, dass im Ausland entstandene stille…

RAE Rz 1830–184521. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

… 239 bis 241 BAO). Für Rückzahlungen gemäß § 239 BAO gilt mangels eigenständiger abgabenrechtlicher Regelungen die bürgerlichrechtliche Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 1478 ABGB - VwGH 4.3.1999, 98/16/0253). Für die Rückzahlungstatbestände der § 240 und § 241 BAO sind eigene Antragsfristen vorgesehen. Rz 1843: Der Widerruf…

UmgrStR 2002 Rz 1–271. Verschmelzungen (Art. I UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Abs. 1 UmgrStG). Die Verletzung dieser Frist kann eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG darstellen (siehe Rz 1900). 1.1.1.2.3. Rechtswirkungen der Eintragung Rz 9: Mit der Eintragung der Verschmelzung bei der übernehmenden Körperschaft sind gemäß § 225a Abs. 3…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…iSd § 2 Abs. 1 und 2 VbVG der Körperschaft wegen strafbarer Handlungen, für die die Körperschaft im Sinne des § 3 VbVG verantwortlich ist, durch ein Gericht rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen sie wegen vorsätzlicher, nicht vom Gericht zu ahndender Finanzvergehen im Sinne des FinStrG, ausgenommen…

RAE Rz 1451–147016.9. Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…des § 230 Abs. 1 bis 6 BAO bestehende Hemmung der Einbringung durch einen Vollstreckungsbescheid beenden, wenn Umstände hervorkommen, welche die Einbringung einer Abgabe gefährden oder zu erschweren drohen. Rz 1455: Der Zweck des Vollstreckungsbescheides ist darin gelegen, Exekutionsmaßnahmen zu ermöglichen (VwGH 25.3.1999, 97…

RAE Rz 1620–163519.6. § 236 BAO
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…darf bei Bewilligung einer Nachsicht nicht hinausgegangen werden. 19.6.3. Nachsicht auch für entrichtete Abgabenschuldigkeiten Rz 1627: Im Gegensatz zur Löschung (§ 235 BAO) und zur Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO) können dem § 236 Abs. 2 BAO zufolge unter sinngemäßer Anwendung des § 236 Abs…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Veranlagungsbescheide betreffend Umsatzsteuer. Bezüglich allenfalls zustehender Zahlungsfristen siehe Ausführungen zu § 210 Abs. 4 BAO. 1.1.3. Fälligkeit unabhängig von Bescheidbekanntgabe Rz 6: Die Fälligkeit bescheidmäßig festgesetzter Abgaben tritt zu gesetzlich bestimmten Terminen unabhängig vom Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides ein. Beispiel: ESt-Vorauszahlungen (§ 45…

RAE Rz 1800–181520. Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…98/16/0343). Rz 1812: Auf die im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen und Wertersätze finden die Vorschriften des § 237 BAO keine Anwendung. Diesbezügliche Anträge (zB des Haftenden) sind unter dem Gesichtspunkt der Gnadenwürdigkeit gemäß § 187 FinStrG zu behandeln. Rz 1813: Die Entlassung aus der Gesamtschuld…

UmgrStR 2002 Rz 465–4842.2. Übertragende Körperschaft (§ 8 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 3 EStG 1988) oder von Einkünften aus Grundstücksveräußerungen (§ 30 EStG 1988). Damit eine solche Besteuerung überhaupt möglich ist, müssen Einkünfte gemäß § 98 EStG 1988 vorliegen und es darf das österreichische Besteuerungsrecht durch ein DBA nicht eingeschränkt sein. 2.2.5.3. Rückwirkende…

UmgrStR 2002 Rz 302–3481.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Äquivalenzverletzung ist demgemäß in erster Linie bei Vorliegen von Nahebeziehungen auf Gesellschafterebene denkbar. Liegt eine objektiv bestehende Bereicherung zugunsten einer Körperschaft, die unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fällt, als Gesellschafterin vor, führt diese objektiv gegebene Äquivalenzverletzung darüber hinaus nur dann zu einer Betriebseinnahme (vgl…

UmgrStR 2002 Rz 1644–16576. Spaltungen (Art. VI UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Anteilsinhaber sowie § 34 Abs. 1a UmgrStG) von Relevanz. Soweit das UmgrStG sich auf Spaltungen zur Aufnahme bezieht, sind diese Ausführungen für grenzüberschreitende Spaltungen nach dem EU-UmgrG angesichts dessen auf Spaltungen zur Neugründung eingeschränkten Anwendungsbereichs (Rz 1645b) nicht einschlägig. 6.1.3. Inländische Spaltungen nach…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

… 3 GMSG gelten als Abgabenerklärungen im Sinne der Bundesabgabenordnung. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der §§ 3 bis 53 GMSG obliegt den Abgabenbehörden des Bundes. Die Finanzvergehen sind als verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren zu ahnden. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 58 Abs. 1 lit. f FinStrG. 13…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

…4.3. Zuständige Strafbehörden Gemäß § 85 AußWG 2011 sind für Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen die Finanzstrafbehörden zuständig. 4.4. Vereinfachte Strafverfügung Gemäß § 86 AußWG 2011 kann, wenn jemand durch dieselbe Tat Finanzvergehen gemäß § 85 AußWG 2011 und geringfügige Finanzvergehen im Sinne von § 146 FinStrG begangen…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…verwiesen. (3) Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der Fahrlässigkeit ist der Versuch nicht strafbar. (4) Der Strafrahmen für die in Abs…

AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

…oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war. (2) Gemäß § 26 Abs. 4 SKG 2013 ist der Versuch auch bei vorsätzlicher Verletzung der Verwaltungsstrafbestimmungen strafbar. 3.5. Verjährung der Strafbarkeit Zur Verjährung der Strafbarkeit siehe § 57 StGB und § 58…

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…3.38.2.4. Gebühren und Auslagenersätze nach § 26 AbgEO Rz 186: Die Erhebung dieser Nebengebühren obliegt dem Finanzamt, das für die zwangsweise Einbringung der betreffenden Abgabe zuständig ist. 3.38.3. Als Nebenansprüche geltende Abgabenerhöhungen Rz 187: Die Abgabenerhöhung gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG…

EStR 2000 Rz 7748–775029.5.5.6 Zurechnung zu ausländischen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…dahinter stehende Person identifiziert wird und die Voraussetzungen für das Unterbleiben des Steuerabzuges bei dieser Person vorliegen. Gemäß § 38 Abs. 3 BWG befreit das Bankgeheimnis ein Kreditinstitut nicht, sämtliche für den KESt-Abzug relevanten Unterlagen bei einer KESt-Nachschau den prüfenden Organen der Finanzverwaltung vorzulegen…