… 6 Z 14 lit. a EStG 1988 ist nicht anzuwenden. Da die Privatstiftung weder Gesellschafter noch Mitglieder hat, die an ihr Anteile halten, liegt auch keine Einlage im gesellschaftsrechtlichen Sinn vor, daher kann auch § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 nicht zur Anwendung kommen…
…Grund einer Einlage gemäß § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 oder einer Einbringung gemäß Art. III UmgrStG auf eine andere Kapitalgesellschaft übertragen werden. Der fusionsbedingte Anteilstausch ist zwar kein Tausch, aber für die Mantelkaufsbetrachtung ein Beteiligungszugang auf entgeltlicher Basis, was für den erweiterten Mantelkauftatbestand…
…erhöht die Anschaffungskosten der Beteiligung (VwGH 21.7.1998, 93/14/0187). Rz 2599: Unter den dargestellten Einlagentatbestand des § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 fällt nicht nur die Übertragung von Geld oder Sachen, sondern auch der Verzicht auf eine unter den Wirtschaftsgutbegriff fallende…
…der (Teil-)Betrieb durch einen Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft zu einem fremdunüblich niedrigen Preis verkauft, liegt ein Tausch und damit eine Betriebsveräußerung vor (§ 6 Z 14 lit. b EStG 1988; verdeckte Einlage bei Körperschaft, siehe Rz 2588 ff). Rz 5566: Keine Veräußerungen sind Übertragungen im…
…Aktivierungsverbot nach § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 (§ 197 Abs. 2 UGB) gegenübersteht. Steht den Zuschüssen kein konkretes Nutzungsrecht gegenüber und ist der Zuschießende Gesellschafter der empfangenden Kapitalgesellschaft, liegt eine den Beteiligungswert des Gesellschafters erhöhende Einlage vor (§ 6 Z 14 lit. b EStG 1988).
… 30 Abs. 1 vierter Satz iVm § 6 Z 14 lit. a EStG 1988 iHv 150.000 Euro (Wert des hingegebenen Grundstücks iHv 200.000 Euro abzüglich der Anschaffungskosten iHv 50.000 Euro; siehe Rz 6626) ergibt, der um einen Umwidmungszuschlag iHv 30% (45.000 Euro…
…1468: Einbringungen und Abspaltungen, die nicht unter das UmgrStG fallen, sind nach Tauschgrundsätzen zu bewerten: Nach § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 liegen bei jedem Tauschpartner, das sind der Einbringende und die übernehmende Körperschaft, jeweils ein Veräußerungs- und ein Anschaffungsvorgang vor, das angeschaffte Wirtschaftsgut…
… 6 Z 14 lit. b EStG 1988 die Anschaffungskosten seiner Beteiligung an der Körperschaft (siehe Rz 497), bei der Körperschaft wird die Einlage steuerlich nicht erfasst (siehe Rz 498) und erhöht das Evidenzkonto gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988. Wird das unverzinsliche Darlehen laufend rückgezahlt…
…des § 20 KStG 1988 vorgesehen ist. Rz 1455: Sieht das UmgrStG eine Buchwertfortführung vor, bestimmen § 24 Abs. 7 erster Satz EStG 1988, § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 und § 20 Abs. 1 KStG 1988, dass kein Liquidations- oder Veräußerungsgewinn zu ermitteln ist, womit das…
…Einbringung von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen (zB Betriebe, Mitunternehmeranteile) in eine Körperschaft (Sacheinlage) gilt gemäß § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 als Tausch, wenn sie nicht unter das Umgründungssteuergesetz fällt oder das Umgründungssteuergesetz dies vorsieht. Offene Einlagen von Wirtschaftsgütern oder sonstigem Vermögen in eine…
…Einzelunternehmens eine gewinnrealisierende, nicht rückwirkende Entnahme gemäß § 6 Z 4 EStG 1988 aus dem Einzelunternehmen des A sowie eine Einlage gemäß § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 in die X-GmbH vor. Wird ein Wirtschaftsgut, das steuerlich Bestandteil eines übertragenen Mitunternehmeranteils ist, aber zivilrechtlich…
…sowie des Wohnungseigentums erfolgt daher - wie in a.) - außerhalb von Art. III UmgrStG gemäß § 6 Z 14 lit. b EStG 1988. Zu c.): Das Baurecht kann sich immer nur auf die gesamte Liegenschaft beziehen (§ 5 BauRG). Im Zuge der Begründung des Baurechts sind die Dauer…
…3 EStG 1988 ermittelt wurde, ist lediglich die Einlage von notwendigem und nicht von gewillkürtem Betriebsvermögen (vgl. EStR 2000 Rz 598) möglich. Die Einlage des Grundstückes in die X-GmbH stellt daher eine solche gemäß § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 dar und führt…
…Teilbetriebes iSd § 24 EStG 1988, kommt auf die Sacheinlage des Profibetriebes das allgemeine Steuerrecht mit folgenden Konsequenzen zur Anwendung: Verein: Die Einlage von Wirtschaftsgütern in die Profi-Körperschaft stellt gemäß § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 einen Tauschvorgang dar und bewirkt, dass hinsichtlich der…
…Rz 1276: Ertragsteuerlich gilt eine solche Einbringung meist (nicht bei up stream Einbringungen) als Tauschvorgang (§ 6 Z 14 lit. b EStG 1988 - siehe auch EStR 2000 Rz 2607). Die Gegenleistung für die Hingabe der eingebrachten Wirtschaftsgüter besteht in Gesellschaftsrechten (siehe EStR 2000 Rz 2595 ff)…
…damit keine umgründungssteuerwirksame Sanierung erfolgt, liegt eine unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 fallende Einbringung vor. Die Gewinnverwirklichung bezieht sich in diesem Fall nicht auf den Ersatzstichtag sondern auf den im Einbringungsvertrag ursprünglich festgelegten Tag. Diese Folgewirkung kann auch dann…
… 6 Z 14 lit. b EStG 1988 eintritt. Rz 844: Die auf Grund der rückwirkenden Maßnahmen gemäß § 16 Abs. 5 UmgrStG rückwirkend in das Privatvermögen oder aus dem Privatvermögen übergehenden Wirtschaftsgüter sind als Entnahmen und Einlagen im Sinn des § 6 EStG 1988 zu beurteilen. Rz…
…ist dies zunächst als Einlage des Gesellschafters zu werten. Sie stellt einen tauschartigen unter § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 fallenden Vorgang dar, der zur Aktivierung der eingelegten Forderung auf die Anschaffungskosten der Beteiligung führt, bei der übernehmenden Körperschaft nach allgemeiner Auffassung zu einem…
…III UmgrStG bzw. § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 (siehe EB zu RV 266, 18 GP - BGBl. Nr.69/1991). 3.1.1.6. Steuerklauseln Rz 651: Der Eintritt der steuerlichen Wirkungen einer Einbringung bzw. das Verhindern der negativen Wirkungen einer missglückten Einbringung kann…
…Wahlrechtes eines rückwirkenden Einbringungsstichtages. Dieses Wahlrecht wird durch die Anmeldung bzw. Meldung ausgeübt. § 6 Z 14 lit. b EStG 1988: Danach ist die Rückwirkungsfiktion des UmgrStG generell für die Einbringung von Vermögen im Sinne § 12 Abs. 2 UmgrStG nach den Regeln des § 13 UmgrStG anwendbar…