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VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…und VB-0330 Abschnitt 7.1.2., wird verwiesen. (3) Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der Fahrlässigkeit ist der Versuch nicht…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

…Rechtsgrundlage § 85 AußWG 2011 für Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen; § 86 AußWG 2011 für vereinfachte Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG. 4.2. Güter Textilwaren (siehe AH-4110 und AH-4120); StahlwarenEisen- und nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise für StahlwarenStahlerzeugnisse (siehe AH-4200 und AH-5120). 4.3. Zuständige Strafbehörden Gemäß …

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Bd. I5, 4. Auflage2018, § 21 Rz 5). Die Höhe der zu verhängenden Strafe ist innerhalb des so festgestellten Strafrahmens nach den allgemeinen Strafzumessungsregeln gemäß § 23 FinStrG auszumessen, wobei die Verwirklichung mehrerer Finanzvergehen einen Erschwerungsgrund darstellt (RegerKöck/HackerJudmaier/NordmeyerKalcher/KurokiSchmitt, , Das Finanzstrafgesetz Bd. I5, 4. Auflage2018…

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…und VB-0330 Abschnitt 7.1.2. wird verwiesen. (3) Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der Fahrlässigkeit ist der Versuch nicht…

RAE Rz 712–7386.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…723: Würde eine Zahlung (oder sonstige Gutschrift) nicht gemäß § 214 Abs. 4 lit. a BAO gezielt, sondern gemäß § 214 Abs. 1 BAO auf andere Abgabenschuldigkeiten verrechnet werden, so könnte die sich aus § 29 FinStrG ergebende Straffreiheit verwirkt sein, weil nicht die verkürzten Abgaben entrichtet wären…

RAE Rz 1566–157918.9. Ermessen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…zur Vermeidung des Vollzuges eines Sicherstellungsauftrages nur der Erlag eines bestimmten Geldbetrages in Betracht. Dieser ist vom Finanzamt in vorläufige Verwahrung zu nehmen und nach Eintritt der Vollstreckbarkeit in analoger Anwendung des § 214 Abs. 6 BAO mit der Abgabenforderung, für welche die Sicherheit geleistet wurde…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…er/sie unverzüglich nach der Kenntnisnahme oder nach der rechtskräftigen Ablehnung des Antrages des Zweigvereins/Unterverbands/der Körperschaft auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (siehe Rz 184 bis 214) Maßnahmen ergreift und zB die Behebung der Satzungsmängel veranlasst oder den Ausschluss des Zweigvereins/Unterverbands/der Körperschaft beschließt…

AH-11301. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

…2013); In-Kraft-Treten am 1. März 2013. (23) Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBl. Nr. 60/1974 (34) Bundesgesetz vom 26. Juni 1958, betreffend das Finanzstrafrecht und das Finanzstrafverfahrensrecht (Finanzstrafgesetz - FinStrG), BGBl. Nr. 129/1958.

AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabe abhängig. Dem Zeitpunkt der Fälligkeit kommt für den Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) Bedeutung zu. Dem Fälligkeitstag kommt für die Verrechnung gemäß § 214 Abs. 1 BAO Bedeutung zu. Nur zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten dürfen Umbuchungen und Überrechnungen gemäß § 215 Abs…

RAE Rz 1214–124711.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Stattgabe der Beschwerde) gilt insoweit, als eine haftungsgegenständliche Abgabenschuld nach Erlassung des Haftungsbescheides durch eine andere Person als den Haftungspflichtigen beglichen oder sonst auf andere Weise als durch Zahlung des Haftungspflichtigen iSd § 214 Abs. 7 erster Satz BAO getilgt wird. In einem solchen Fall kommt…

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…Arbeitsrichtlinie Jungrobben (Einfuhrverbot) VB-0331 Abschnitt 2. wird verwiesen. (4) Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der Fahrlässigkeit ist der Versuch nicht…

VB-04025. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

5. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Sprengmittelgesetzes 2010 sind gemäß § 44 Abs. 1 Sprengmittelgesetz 2010 wie folgt als Verwaltungsübertretung strafbar: Verbringung, Einfuhr oder Durchfuhr von Schieß- und Sprengmitteln ohne die erforderliche Bewilligung (§ 44 Abs. 1 Z 5 Sprengmittelgesetz 2010…

VB-07104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien30.04.2016

4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr der im Abschnitt 1.1. angeführten Waren entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Punzierungsgesetzes 2000 ist gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 bis 17 Punzierungsgesetz 2000 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist allerdings nicht strafbar…

VB-03312. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…strafbar sein. Auf die diesbezüglichen Regelungen in der Arbeitsrichtlinie Robbenerzeugnisse VB-0335 Abschnitt 3 wird verwiesen. (3) Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im…

VB-04044. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

4. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 sind gemäß § 40 Abs. 1 PyroTG 2010 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar. (2) Wenn Zollbehörden oder Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder auch…

VB-03307.1.3. Finanzordnungswidrigkeiten
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…in Abs. 1 und 2 angeführten Finanzordnungswidrigkeiten beträgt 1.000 Euro. (4) Gemäß § 8 Abs. 8 ArtHG 2009 ist die Anwendung des § 25 FinStrG (Absehen von der Strafe; Verwarnung) bei den gemäß § 8 ArtHG 2009 verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen ausgeschlossen. (5) Gemäß § 13 Abs. 6…

ZT-70002.2.6. Geheimhaltungspflicht und Strafverfahren
geltende FassungRichtlinien01.02.2011

2.2.6. Geheimhaltungspflicht und Strafverfahren (1) Alle auf Grund des HStG 1995 gemachten Angaben unterliegen der Geheimhaltungspflicht im Sinn des § 17 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999. Diese Angaben dürfen von den Zollämtern auch nicht anderen Behörden und Ämtern bekannt gegeben werden…

VB-03114. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2016

4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Waren ohne Einfuhrkontrolle (Abschnitt 2.2.) ist gemäß § 21 Abs. 2 des Vermarktungsnormengesetzes als Verwaltungsübertretungen strafbar, wobei auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar ist. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder…

VB-03104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Waren ohne Einfuhrkontrolle (Abschnitt 2.2.) und die Ausfuhr von Waren ohne Ausfuhrkontrolle (Abschnitt 3.2.) sind gemäß § 21 Abs. 1 VNG als Verwaltungsübertretungen strafbar, wobei auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar ist. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung…