…0230). Eine schätzungsweise Ermittlung der Bemessungsgrundlagen kommt bei Anwendung des § 162 BAO nicht in Betracht (VwGH 31.1.2001, 98/13/0156). 5.3.5.2 Ermessensübung Rz 1111: Ob eine Aufforderung iSd § 162 BAO ergeht, liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (VwGH 3.6.1987…
…151198/15/0089/75); bloße Glaubhaftmachung reicht sonach nicht aus. 5.3.6.2 Auslandsprovisionen (§ 162 BAO) Rz 1124: Bei Auslandsgeschäften, bei denen der Abgabenbehörde im Allgemeinen eine genaue Überprüfung der Angaben des Abgabepflichtigen nur schwer möglich ist, sind für Zahlungen an ausländische Provisionsempfänger erhöhte…
…überhöhten Bezügen unter Umständen eine verdeckte Ausschüttung ergeben. 13.1.7.3 Abgrenzung zur Empfängerbenennung (§ 162 BAO) Rz 579: Aufwendungen der juristischen Person, denen die Abzugsfähigkeit mangels Nennung des Empfängers gemäß § 162 BAO nicht zukommt, sind auf der Ebene der Körperschaft grundsätzlich keine verdeckte Ausschüttung…
…lit. b EStG 1988 (VwGH 21.10.1986, 84/14/0054) oder durch das Unterbleiben der Namensnennung des Vermittlungsprovisionsempfängers gemäß § 162 BAO ergeben. Rz 2165: Anschaffungskosten sind jene Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit…
…und sind diese bei Zutreffen der dort genannten Bedingungen nicht abzugsfähig. Gleiches gilt bei fehlender Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO. Handelt es sich bei der "Schmiergeldzahlung" tatsächlich um eine verdeckte Entnahme des Anteilsinhabers, liegt eine verdeckte Ausschüttung vor, wenn diese von der Körperschaft genehmigt ist. Erhält…
…Anwendung der nationalen Vorschriften bei der Verlustzurechnung erstreckt sich ua. auch auf die Gläubiger- und Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO oder auf Doppelbesteuerungsabkommen; sollte daher Österreich mit dem Betriebsstättenstaat des ausländischen Gruppenmitglieds ein (abweichendes) Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben, kommt das von Österreich abgeschlossene DBA zur Anwendung (zB…
…Der Zuschlag zur Körperschaftsteuer gemäß § 22 Abs. 3 KStG 1988 ist unabhängig vom Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen der Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO zu entrichten; somit auch für nicht als Betriebsausgabe geltend gemachte Beträge (vgl. VwGH 14.9.2017, Ro 2016/15/0004). Bei Gruppenmitgliedern wird der…
…die die Mitunternehmerschaft selbst betreffen (zB Provisionen, deren Empfänger nicht namhaft gemacht werden und gemäß § 162 BAO dem Gewinn zuzurechnen sind), zu bereinigen. Der sodann adaptierte steuerliche Gewinn ist den Gesellschaftern nach dem entsprechenden Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen. Rz 5854: Das Gesellschaftsvermögen wird in der Gesellschaftsbilanz erfasst…
… 162 BAO steuerlich nicht anzuerkennende Provisionszahlung von 100.000 S10.000 zu erhöhen und auf die beiden Mitunternehmer entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel zu verteilen. Die an A gezahlten Mieten von 72.000 S. sowie die Gehaltszahlungen an B von 528.000 S. stellen Die an A…
… 116 Abs. 2 BAO, die Behörde darf sich aber nicht willkürlich über sie hinwegsetzen (VwGH 7.2.1989, 86/14/0162). Rz 5885: Mehrgewinne gegenüber der UGB-Bilanz, zB Nichtanerkennung von Betriebsausgaben gemäß § 162 BAO, sowie Mehrgewinne aus Zuaktivierungen sind nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zu…
…180/1999 (Rz 1007 bis 1023). ABC der Einnahmen (Rz 1030 bis 1078). Empfängerbenennung nach § 162 BAO, Auslandsprovisionen (Rz 1109 bis 1183). Systematische Aufbereitung der Rechtsprechung zu den nahen Angehörigen (Rz 1233). Freiwillige Beiträge an eine gesetzliche Krankenversicherung und an Einrichtungen der Krankenvorsorge: Aktualisierung des…
…22 Abs. 1 UZK, § 39 ZollR-DG, Art. 162 UZK-DA) Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Art. 22 Abs. 1 dritter Unterabsatz UZK bzw. des § 39 ZollR-DG (siehe Abschnitt 3.3.4.). Ist der Antragsteller jedoch nicht im Zollgebiet der Union ansässig, so…
4.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO) Rz 408: Für die Bewilligung einer Aussetzung müssen sämtliche nachstehend unter Abschnitt 4.7.1. bis Abschnitt 4.7.7. angeführten Voraussetzungen vorliegen. 4.7.1. Bescheidbeschwerde, von deren Ausgang die Höhe einer…
…Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO) 1.2.2.1 Begriff 1.2.2.1.1 Die Tatbestandsmerkmale im Überblick Rz 151: Ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb ist jener von einer begünstigte Zwecke verfolgenden Körperschaft geführte wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (vgl. Rz 137 bis 144), der in seiner Gesamtrichtung…
…Zuständigkeit Zollverwaltung Art. 22 UZK, Art. 162 UZK-DA Berührt die Bewilligung die Zollverwaltung nur eines Mitgliedstaates (dh. Überführung, Beförderung und Zuführung oder Teilzuführung erfolgt innerhalb eines einzigen Mitgliedstaates), so ist der Antrag ausschließlich bei den Zollbehörden dieses Mitgliedstaates zu stellen. Eine spätere Übertragung der…
… 5 Z 6 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 34 ff BAO, im Rahmen steuerpflichtiger Betriebe unbeschränkt steuerpflichtig. Hinsichtlich der Voraussetzungen für das Vorliegen begünstigter Zwecke und der tatsächlichen Geschäftsführung siehe VereinsR 2001 Rz 6 ff. 1.2.1.3 Gemischtnützige Privatstiftungen Rz 6: Das sind…
…§ 34 ff BAO; siehe VereinsR 2001 Rz 13 ff) verwendet werden. 4.3.2 Arten der Arbeitnehmerförderungsstiftung Rz 164: Die steuerfreie Arbeitnehmerförderungsstiftung (siehe Rz 167 bis Rz 171). Rz 165: Die steuerpflichtige Arbeitnehmerförderungsstiftung (siehe Rz 172). 4.3.3 Besteuerung Rz 166: Die steuerliche Behandlung…
…dem Finanzamt Österreich. Dieselbe Zuständigkeitsregel gilt auch für die Vergütung der Normverbrauchsabgabe (§ 12 Abs. 3 NoVAG 1991). 3.29. Kommunalsteuer Rz 162: Für die Erhebung und Verwaltung der Kommunalsteuer sind die Gemeinden zuständig, soweit nicht bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften entgegenstehen (§ 18 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz 2017)…
…Investmentfonds selbst ist gemäß § 94 Z 10 EStG 1988 von der Kapitalertragsteuer befreit. 3.1.1.2.1.3. Meldefonds auf einem ausländischen Depot Rz 162: Werden Anteile an einem Investmentfonds auf einem ausländischen Depot gehalten, sind die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge vom Steuerpflichtigen in…
…Auf Grund des Vermögensüberganges durch gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge im Wege einer Spaltung kommt es durch § 19 BAO zum Übergang der sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger (abgabenrechtliche Gesamtrechtsnachfolge - siehe dazu Rz 118 ff). Sollte ein Spaltungsvorgang nicht unter Art…