RIS AI
10 Treffer1544 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 779–78111.4.4 Das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend"
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…bei an sich aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht (VwGH 22.10.1997, 95/13/0161, 0164). Ist ein Steuerpflichtiger zwar mit der Kindesmutter verheiratet, lebt er aber mit ihr in Scheidung und nächtigt - nach Bezug einer eigenen Wohnung - lediglich…

LStR 2002 Rz 341–3435.9.9 Doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…2001/13/0216). 5.9.9.2 Familienwohnsitz (§ 4 Pendlerverordnung) Rz 343: Ein Familienwohnsitz (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. f und § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988) liegt dort, wo ein in (Ehe)Partnerschaft oder in Lebensgemeinschaft lebender Steuerpflichtiger oder ein…

LStR 2002 Rz 344–3455.9.9.3 Auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…am Familienwohnsitz eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung vor. Dies ist auch dann der Fall, wenn in der Zeit davor mangels des Vorliegens der steuerlich relevanten Einkünfte der (Ehe)Partnerin oder des (Ehe)Partners am Familienwohnsitz nicht von einer doppelten Haushaltsführung auszugehen war, und zB…

LStR 2002 Rz 865–86712.6 Unterhalt (§ 34 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…50 Euro x 2 x 12) pro Kalenderjahr zu schätzen. Es bleibt dem Steuerpflichtigen allerdings unbenommen nachzuweisen, dass die Hälfte des tatsächlich geleisteten Unterhaltes den Betrag von 50 Euro übersteigt und daher diese Hälfte (ohne Selbstbehalt) als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ist. Im Hinblick darauf…

ZK-20303.2. Heiratsgut (C02, C03)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…der Gemeinschaft verlegen, sofern sie diesen mindestens zwölf aufeinander folgende Monate außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft gehabt haben, und einen Nachweis der Eheschließung erbringen (Art. 13 ZBefrVO). Der bisherige Wohnsitz kann als nachgeordneter Wohnsitz beibehalten werden. Der Ort der Eheschließung ist unbeachtlich. Die Übersiedlung muss…

LStR 2002 Rz 10319–1034142.5.4.4 Rz 10319 bis Rz 10341
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…und betreuungsbedürftigen (minderjährigen) Kinder (eventuell auch der Mutter des Steuerpflichtigen) ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar. Zu diesem Themenkreis sind einige UFS-Entscheidungen ergangen. Beispielhaft werden angeführt: UFSW 25.04.2006, RV/0192-W/06 Für eine Alleinerzieherin, deren 14-jähriges Kind bisher am Familienwohnsitz…

LStR 2002 Rz 78211.4.5 Lebensgemeinschaft
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…Das Tatbestandsmerkmal einer eheähnlichen Gemeinschaft stellt auf das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft ab, wozu im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehört. Dabei kann aber das eine oder andere dieser aufgezählten Merkmale fehlen. Das Wohnen in gemeinsamer Wohnung mit gemeinsamen Kind lässt auf das Vorliegen…

EStR 2000 Rz 1221–12245.4.9.5 Schenkung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

… VwGH 21.10.1980, 2385/79), sofern sie über die Beistands- bzw. Mitwirkungspflicht nach bürgerlichem Recht hinausgeht und nach außen hin ausreichend in Erscheinung tritt (VwGH 22.3.1972, 1459/71; siehe oben Rz 1142 ff). Führt eine Gütergemeinschaft zum Zufließen der Einkünfte an beide…

GebR 2025 Rz 730–73410.16. Eheschließung (§ 14 TP 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.16. Eheschließung (§ 14 TP 17 GebG) 10.16.1. Gegenstand und Höhe der Gebühr Rz 730: Eheschließung § 14 TP 17 GebG | Abs. 1 | Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit | 50 Euro | Abs. 3 | Ausländische Schriften, die im Verfahren zur Ermittlung…

EStR 2000 Rz 1231–12325.4.11.4 Unübliche Abwicklung der Leistungsbeziehung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

… vgl. auch Rz 1165). Fremdunüblich ist auch die Überweisung des Mietzinses durch den Mieter mit nachfolgender Rücküberweisung durch den Vermieter und anschließender Barzahlung durch den Mieter (VwGH 26.05.2010, 2006/13/0134). Bei der Unüblichkeit der Abwicklung der Leistungsbeziehungen ist weiters eine Beurteilung vorzunehmen…