…und zwischenstaatlichen Steuerrechts: a) Inländisches entsendendes Konzernunternehmen bleibt Arbeitgeber, keine "Assistenzleistung" gegenüber der aufnehmenden ausländischen Konzerngesellschaft (Arbeitskräftegestellung im Sinne einer bloßen "Duldungsleistung") Das inländische Unternehmen hat die lohnsteuerlichen Verpflichtungen auch hinsichtlich jener Lohnbestandteile wahrzunehmen, die auf die im Ausland ausgeübten Tätigkeiten entfallen. Aus zwischenstaatlicher Sicht…
…93/13/0185, keine erwerbswirtschaftliche Funktion zugemessen werden kann und die daher nicht als Zurechnungssubjekt der Einkünfte in Betracht kommen kann. Aus der Sicht des zwischenstaatlichen Steuerrechts sind die den österreichischen Gesellschaftern anteilig aus Weißrussland zuzurechnenden Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen gemäß Art. 6 iVm Art…
…abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) angewendet. Gemäß Rz. 39e des Kommentars zum Internationalen Steuerrecht (Phillipp-Loukota-Jirousek) ist in Fällen, in denen Teile des im Quellenstaat besteuerten Betrages im Wohnsitzstaat nicht als Einkommen gelten, die Steuer des Quellenstaates insoweit von der Anrechnung ausgeschlossen, als sie…
…Nr. 182/2002 ) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigem Kurzarbeitergeld nach dem deutschen Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Zahlungen…
…wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die im Jahr 2001 getroffene Aussage zu…
…182/2002) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die im Jahr 2001 getroffene…
Die Information des BMF vom 9. Dezember 2024, 2024-0.853.922, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt. Das österreichische Steuerrecht verlangt in einigen Fällen das Vorliegen einer "umfassenden" Amtshilfe (zB bei der Verlustnachversteuerung gemäß § 2 Abs. 8 EStG 1988, der Spendenbegünstigung gemäß § 4a…
…S.d. Art. 7 OECD-MA oder Art. 4 EU-Schiedsübereinkommen vertreten, dann kann es zur wirtschaftlichen Doppelbesteuerung kommen. Um diese zwischenstaatlichen Konflikte zu lösen, beinhalten DBA sowie das MLI, das EU-Schiedsübereinkommen und das EU-BStbG Bestimmungen, die es den Vertragsstaaten erlauben, in Form…
…Zuschüsse des Landes usw. die AfA-Bemessungsgrundlage? Die Weitervermietung einer von der Gemeinde angemieteten Sportanlage an den Verein ist in Analogie zu UStR 2000 Rz 274 steuerrechtlich nur dann anzuerkennen, wenn die der Gemeinde als Vermieter entstandenen Kosten zur Gänze weiterverrechnet werden. Die Miete hat…
…aufgelegt (ZS-QU1 für natürliche Personen und ZS-QU2 für juristische Personen; beide Formulare sind in einer Downloadversion auf der Homepage des BMF verfügbar: www.bmf.gv.at unter Formulare/Steuern-Beihilfen/Zwischenstaatliche Formulare ). Ist dieses Formular ordnungsgemäß ausgefüllt und von der ausländischen Steuerverwaltung bestätigt…
…schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz im Rahmen des BEPS-Aktionspunkts 5. Die Umsetzung der dabei entwickelten Grundsätze bedarf einer rechtlichen Grundlage, die den zwischenstaatlichen Informationsaustausch ermöglicht. Hierfür kommen insbesondere Art 7 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (BGBl. III Nr…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht Unmittelbarkeitserfordernis bei Ausschüttungen (§ 94a EStG 1988, Rz 8059, EStR 2000) Sachverhalt Eine österreichische Kapitalgesellschaft schüttet Gewinne aus. Gesellschafter ist eine deutsche Personengesellschaft. An dieser deutschen Personengesellschaft sind drei im EU-Raum ansässige operative Kapitalgesellschaften beteiligt. Lösung Artikel 1 der…
…13 Abs. 2 KStG 1988 näher zu untersuchen. Hat auf dieser abkommensrechtlichen Grundlage eine Besteuerung der Ausschüttungen in Luxemburg zu unterbleiben, sind weiters die Besteuerungsfolgen nach österreichischem Steuerrecht zu untersuchen. Wenngleich die Ausschüttung der doppelt-ansässigen Gesellschaft an die Privatstiftung wegen § 93 Abs. 2 Z…
Aufgrund einer österreichisch-deutschen Verständigung wird mitgeteilt, dass der territoriale Anwendungsbereich der österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung (BGBl. Nr. 221/1955, AÖF Nr. 280/1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie…
Durch den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik von 27. Oktober 1956 zur Regelung der Saarfrage (Saarvertrag), das Gesetz vom 23. Dezember 1956 über die Eingliederung des Saarlandes (deutsches BGBl. 1956 I S. 1011) und das saarländische Gesetz vom 12. Juni 1957…
Art. 19 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, ist - unabhängig von der konkreten Tätigkeit des Einzelnen - auf alle Dienstnehmer eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften anzuwenden, sofern der Vertragsstaat oder die Gebietskörperschaft öffentliche Funktionen ausüben. Die Besteuerung der Bezüge von Bediensteten…
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass das Abkommen vom 5. März 1978, BGBl. Nr. 34/1979 (AÖF Nr. 71/1979), zwischen der Republik Österreich und der (vormaligen) Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bis…
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens mit dem italienischen Finanzministerium gemäß Artikel 25 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens wurde Einvernehmen darüber hergestellt, dass die in Italien mit Dekret Nr. 446 vom 15. Dezember 1996 eingeführte Steuer IRAP (Imposta regionale sulle attività produttive) als Nachfolgesteuer der im Abkommen unter…
Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in…