…die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung als beschränkt Steuerpflichtiger unrechtmäßig war. In diesem Fall darf für den gleichen Zeitraum ohne Vorliegen eines Titels zur Durchbrechung der Rechtskraft kein zweiter Einkommensteuerbescheid erlassen werden, weil "Identität der Sache" vorliegt. Eine neuerliche Entscheidung in…
…rechtliche Beurteilung etwa auch durch den Verwaltungsgerichtshof stellt keine Tatsache dar (vgl. zB VwGH 25.02.1998, 98/14/0015). Nichts anderes kann für eine nachträglich in einem anderen Verfahren ergangene Entscheidung des unabhängigen Finanzsenats als Abgabenbehörde zweiter Instanz gelten. b) Wiederaufnahme, Vorfragentatbestand (§ 303 Abs…
1. Zuständigkeit - Betriebsstätte (§ 23 AVOG 2010) 1.1. Sachverhalt Ein deutscher Einzelunternehmer will eine Betriebsstätte in Salzburg gründen und mietet sich die Betriebsräumlichkeiten dafür an. 1.2. Fragestellung Welches Finanzamt ist für Einkommensteuer und Umsatzsteuer nach dem AVOG 2010 örtlich zuständig? 1.3. Lösung Nach…
…Basiszinssatz pro Jahr festzusetzen. Nach der Sonderregelung (§ 16 Abs. 1 zweiter Satz COFAG-NoAG) sind für den Zeitraum ab Auszahlung bis zur Rückerstattung Zinsen in Höhe von einem Prozentpunkt über dem Basiszinssatz pro Jahr festzusetzen. Der Auszahlungszeitpunkt richtet sich nach § 2 Abs. 7 COFAG-NoAG…
…der Entscheidung, die nur für die (ganze) Personengesellschaft getroffen werden kann, zu beachten. Zu 1.2. Die Beschwerde des Beteiligten A wurde dem UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz vor dem 1. Jänner 2014 zur Entscheidung vorgelegt. Für ihre Erledigung ist somit das BFG zuständig (vgl. …
Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…
…Übrigens ist die Befristung des Antragsrechts auf Nachsicht bereits entrichteter Abgaben durch das AbgÄG 2005 (BGBl. I Nr. 161/2005) beseitigt worden (durch Aufhebung des zweiten Satzes des § 236 Abs. 2 BAO). Das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen wird für die Übung des Ermessens bei…
A. Allgemeines zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren A.1. Zielsetzung der Verfahren DBA haben das Ziel, Doppelbesteuerung sowie Doppelnichtbesteuerung zu vermeiden. In seltenen Fällen wird dieses Ziel jedoch aufgrund von Besteuerungskonflikten zwischen den Vertragsstaaten nicht erreicht. Konflikte können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Vertragsstaaten…
…wäre auch der Großteil der täglich an die Abgabestelle zurückkehrenden Berufstätigen in aller Regel nicht in der Lage, die hinterlegte Sendung noch am Freitag abzuholen. Kehrt hingegen der Empfänger erst am Montag (zweiter Tag der Abholfrist) an die Abgabestelle zurück, so gilt dem § 17 Abs…