H 587/1-IV/4/00Vorliegen von Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Ungarn; Schenkung an Einrichtungen in Ungarn
geltende FassungErlässe & InformationenErlassH 587/1-IV/4/0013.09.2000 …über Gebühren] sind Schenkungen,
1. wenn bewegliche Sachen in Ungarn übergeben werden und der Erwerb zu ungarischen wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen, kulturellen oder wohltätigen Zwecken erfolgt,
2. wenn bewegliche Sachen in Ungarn an Einrichtungen übergeben werden, die die unter Punkt 1. genannten Zwecke verfolgen, oder
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