Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…betreffend die Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2008 ein. Nach dem in der Anregung geschilderten Sachverhalt hat das Unternehmen bestimmte Umsätze von sogenannten "Heißgetränken" dem Normalsteuersatz von 20% anstatt dem ermäßigten Steuersatz von 10% unterworfen. Dies sei irrtümlich erfolgt und auf fehlerhafte Datenübermittlung und…
…Zulagen gemäß § 68 EStG 1988 steuerfrei? 4.4.2. BMF/FB IStR Es müssen ebenso wie bei inländischen SEG-Zulagen folgende Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung des § 68 EStG 1988 vorliegen: die Zulagen und Zuschläge müssen neben dem Stunden-, Grund- oder Akkordlohn gewährt werden; es…
…vor. Diesfalls ergibt sich die gleiche umsatzsteuerrechtliche Beurteilung wie beim Grundfall. 2. § 3 Abs. 7 und Abs. 8 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 450) 2.1. Reihengeschäft - Zuordnung der bewegten Lieferung 2.1.1. Sachverhalt Ein Unternehmer D (Deutschland) bestellt 100 Tonnen Weizen bei Ö2…
…29 Z 1 KartG 2005 hat das Kartellgericht Geldbußen bis zu einem Höchstbetrag von 10 Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahres erzielten Umsatzes gegen einen Unternehmer oder eine Unternehmensvereinigung zu verhängen, der (die) vorsätzlich oder fahrlässig dem Kartellverbot zuwiderhandelt. Bei der Bemessung der Geldbuße ist gemäß …
… 10 KStG 1988 soll eine mehrfache Belastung mit Körperschaftsteuer vermeiden, solange ein Ertrag (Gewinn) im Bereich der Körperschaften verbleibt, kann aber auf diesen bezogen keine eigenständige Steuerpflicht des Mutterunternehmens auslösen. Die Besteuerung des "Dividendenertrages" aus einer Liebhaberei-Körperschaft kann daher erst bei Ausschüttung des Ertrages…
…im Wohnungseigentum Wie ist vorzugehen, wenn es bei Wohnungseigentum zu nachträglichen Anteils-(Nutzwert-)Berichtigungen (zB weil die tatsächlich errichtete Wohnungsgröße von jener laut Bauplan abweicht) kommt? Lösung: Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich der gemeine Wert der verschobenen Anteile heranzuziehen. Bei Verschiebungen um maximal…
…ein. ZB Werklohn 100, 75 werden direkt an ihn überwiesen, 25 an das Dienstleistungszentrum. Der Auftragnehmer schuldet 15 an SV und zahlt diese (zusätzlich) an die Krankenkasse (Ausgabe bei seinem Unternehmen). 4.3. Fragestellung Wie sind in diesem Fall die 25 (bzw 10 Rest in…
…iSd § 36 EStG 1988) und letztlich ein positives Einkommen verbleiben (vgl. EStR 2000 Rz 154 und zB VwGH 24.02.2011, 2011/15/0035 ). Für den Beispielsfall kann daher auch bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Jahr 2 ein Betrag von 100 (nachgelassene Warenschuld) gemäß § 36…
…jedenfalls der Mittelpunkt seiner Tätigkeit (vgl. UFS 17.06.2011, RV/0637-L/10). Daraus folgt, dass bei Flügen zu verschiedenen ausländischen Flughäfen darauf abzustellen ist, ob auf dem Areal des jeweiligen Zielflughafens ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit (vgl. LStR 2002 Rz 718) begründet wird…
Das österreichische Bundesheer (ÖBH) ist im Zusammenhang mit dem EUFOR-Einsatz in Bosnien und Herzegowina (BiH) und der Problematik der Heimaturlaube unter Verwendung ausländischer Mietfahrzeuge an das BMF herangetreten. 1. Problemstellung Das österreichische Bundesheer befindet sich derzeit mit ca. 300 Mann im EUFOR-Einsatz in…
…Monaco zieht, kann ebenfalls nicht beim Wegzug besteuert werden (weil er hierdurch - so wie jetzt bei Wegzug in die Schweiz - keine Maßnahme setzt, die zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes führt), sondern kann - ebenfalls wie im Verhältnis zur Schweiz - erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert werden (§ 98…
…berücksichtigen sind. Dies trifft insbesondere auf Kosten für Berufskleidung (Uniform) und Fahrt- und Reisekosten zu. Nicht abzugsfähig sind hingegen Repräsentationsaufwendungen wie etwa Spenden bei Festen oder Essens- und Getränkeeinladungen. Im Interesse einer verwaltungsökonomischen Vorgangsweise bestehen keine Bedenken, Werbungskosten in Höhe von 30% der Einnahmen, mindestens…
…Umstand, dass infolge Anwachsung (§ 142 UGB) der eingebrachte Mitunternehmeranteil bei der übernehmenden Z Limited als letzte verbleibende Gesellschafterin der C H OG gegen die übernommenen Aktiva und Passiva der untergehenden C H OG ersetzt wird (vgl. UmgrStR 2002 Rz 1047), kein Verlust eines Besteuerungsrechts ein…
…beachten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann auch mit Vollstreckungsbescheid (§ 230 Abs. 7 BAO) vorgegangen werden. Weiters kommt in besonders gelagerten Fällen (zB bei wiederholt ungerechtfertigten Antragstellungen) die Festsetzung einer Mutwillenstrafe gemäß § 112a BAO in Betracht (vgl. dazu UFS vom 28.06.2005, RV/1098-L…
…Abgaben (L, DB, USt) verrechnet. 3. Auf dem Abgabenkonto wird am 1. November 2006 der ESt-Bescheid 2005, der zu einer Gutschrift von 5.000 Euro führt, verbucht. Auf dem Abgabenkonto besteht kein Rückstand. Am 15. November wird die Gutschrift mit der ESt-VZ 10…
…übrigen die Abgaben regelnden und sichernden Vorschriften zu prüfen hat, ob ein Rückerstattungsanspruch besteht und diesen zu erheben hat. "Übrige die Abgaben regelnde und sichernde Vorschriften" sind zB die Abgabenexekutionsordnung, BGBl. Nr. 104/1949, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, BGBl. I Nr. 14/2013 und das Zustellgesetz, BGBl…
…VAG) gibt, innerhalb der eine Zuordnung von Vermögenswerten zu Gruppen von Versicherungsverträgen (nicht aber für einzelne Versicherungsverträge) möglich ist. Hinsichtlich Garantiezins und Veranlagung nach der Kapitalanlageverordnung gelten allerdings dieselben Regelungen wie bei der klassischen Lebensversicherung. Bei der indexgebundenen Lebensversicherung (Deckungsstockabteilung § 20 Abs. 2 Z 4…
…für Rechtsvorgänge, die von der Besteuerung ausgenommen sind. 3.3 Die Erfassung der Daten und die Übermittlung der elektronischen Abgabenerklärung erfolgt wie bei der elektronischen Selbstberechnung im Verfahren FinanzOnline (Pkt. 2.5). 3.4 Ist über den Rechtsvorgang eine Urkunde errichtet worden, so ist…
…in der Folge mittels einer Kapitalerhöhung zum Nominale Anteile an der AB-GmbH, so dass im Endergebnis eine Beteiligungsstruktur wie folgt vorliegt: 80% gehören der C-GmbH, je 10% sind auf die beiden Altgesellschafter verteilt. Die C-GmbH leistet im Rahmen der Kapitalerhöhung keine Agiozahlung…