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BMF-010313/0250-IV/6/2015Vorübergehende Verwendung von drittländischen KFZ in der EU
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0250-IV/6/201518.03.2015

Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…

2024-0.564.311Änderung des Punkt 5 der Info des BMF vom 06.05.2022, 2022-0.335.782, hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeugsteuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit ukrainischer Zulassung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.564.31131.07.2024

…die Person des Verwenders einen Hauptwohnsitz im Inland hat und somit das Kraftfahrzeug über einen dauernden Standort im Inland verfügt. Hat das Kraftfahrzeug keinen dauernden Standort im Bundesgebiet, ist die Verwendung im Inland grundsätzlich bis zu einer Höchstdauer von einem Jahr erlaubt (§ 79 KFG 1967)…

2023-0.128.522Vorübergehende Verwendung von KFZ von aus der Ukraine geflüchteten Personen
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.128.52215.02.2023

Grundsätzlich beträgt die maximale Verwendungsdauer von Straßenbeförderungsmitteln zum eigenen Gebrauch im Rahmen der vorübergehenden Verwendung gemäß Art. 217 Buchstabe c lit. iii UZK-DA sechs Monate. Diese Frist kann gemäß Art. 251 Abs. 3 UZK aufgrund außergewöhnlicher Umstände verlängert werden. Der Einmarsch russischer Truppen und…

BMF-010219/0001-VI/4/2011Auswirkungen der EuGH-Entscheidung vom 22.12.2010, Rs C-433/09, Kommission/Österreich - keine Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0001-VI/4/201110.01.2011

… 4 Abs. 1 UStG 1994 zählt und daher nicht in die Bemessungsgrundlage der USt einzubeziehen ist. Das gilt nicht nur für die Lieferung, sondern auch für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kraftfahrzeugen, da Bemessungsgrundlage der USt gemäß Art. 4 Abs. 1 UStG 1994 auch in diesem…

09 1202/45-IV/9/02Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1202/45-IV/9/0215.05.2002

…Verordnung 1.1In den §§ 2 und 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 sind die für die Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen erforderlichen Voraussetzungen angeführt. Der Nachweis, ob diese Voraussetzungen für ein bestimmtes Fahrzeug erfüllt sind, wäre grundsätzlich vom Steuerpflichtigen, der die steuerlichen Begünstigungen…