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4 Treffer869 msnur geltende Fassungen
BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 2/2

…129/2007 (UStR 2000 Rz 2605) Lieferungen von gebrauchten Tonerkartuschen und Tintenpatronen Mehrere Unternehmer liefern an den Unternehmer A gebrauchte und leere, aber wieder verwertbare Tonerkartuschen und Tintenpatronen gegen Entgelt. Bevor diese in die Verfügungsmacht des Unternehmers A übergegangenen Gegenstände von diesem wiederbefüllt werden können…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 1/2

…77/1981 idF BGBl. III Nr. 2/2001, kennt keinen Progressionsvorbehalt (ausgenommen bei Vermögen), daher wird eine Sozialversicherungspension aus Kanada in Österreich nicht in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen und wird auch nicht zum Progressionsvorbehalt herangezogen. Sie bleibt aber steuerlich nicht gänzlich unberücksichtigt, so wäre sie insbesondere…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 1/2

…4 EU-MPfG vorliegt. Der Intermediärsbegriff ist unabhängig vom Vorliegen einer meldepflichtigen Gestaltung zu beurteilen und nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Er wird jedoch primär von Personen erfüllt, die steuerliche, juristische, unternehmensberatende oder vermögensverwaltende Dienstleistungen anbieten. Unter den Intermediärsbegriff fallen beispielsweise Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Bilanzbuchhalter, Rechtsanwälte…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

… 71 bis 75 BewG mit Wirkung ab 1. Jänner 1994 aufgehoben (Z 5 und 11), sowie durch Art. XII der zeitliche Anwendungsbereich des Vermögensteuergesetzes und des Erbschaftssteueräquivalentgesetzes mit 31. Dezember 1993 beendet. 2. Ab 1. Jänner 1994 erfolgt die Bewertung der Wertpapiere und Anteile somit…