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BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…ein berücksichtigungswürdiger Grund vorliegt, ist im Einzelfall zu klären. Die Entscheidung liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei Abweisung eines Fristverlängerungsantrages muss keine Nachfrist gesetzt werden (VwGH 02.05.1991, 89/13/0040). Ein rechtzeitiger Antrag bewirkt die Hemmung der Beschwerdefrist (§ 245 Abs. 3 BAO)…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…ihrer Umsatzerlöse maßgebend. 3. BAO-Novelle - Beschwerdefrist 3.1. Bezughabende Norm FVwGG 2012 3.2. Sachverhalt A stellt am letzten Tag der Beschwerdefrist einen Antrag auf Fristverlängerung zur Einbringung der Bescheidbeschwerde bis 31. Mai . Das Finanzamt lässt den Antrag unerledigt. A bringt die Bescheidbeschwerde am…

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

Nach § 17 Abs. 3 ZustellG gelten (rechtmäßig) hinterlegte Sendungen mit dem Tag, an dem sie erstmals zur Abholung bereitgehalten werden (das ist der erste Tag der Abholfrist), als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn…

BMF-010315/0001-IV/6/2014Einbringung und Verwendung von Mietfahrzeugen durch österreichische Soldaten
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010315/0001-IV/6/201424.09.2014

…Die Fristverlängerung ist zweckmäßigerweise auf dem Mietvertrag zollamtlich zu bestätigen. Hiezu wird den Angehörigen des österreichischen Bundesheeres empfohlen, unmittelbar nach der Einreise nach Österreich, spätestens jedoch 5 Tage ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Mietvertrages die nächstgelegene österreichische Zollstelle (zB Spielfeld) aufzusuchen und die Fristverlängerung…

BMF-010221/0019-IV/4/2006Umsetzung von Verständigungsverfahren nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0019-IV/4/200613.01.2006

Mit Deutschland ist durch Notenwechsel vom 26. März 2004, 04 1482/94-IV/4/03 und vom 20. Oktober 2004, IV B 5 - S 1301 AUT - 5/04, übereinstimmend festgestellt worden, dass der Änderung des Artikels 25 Abs. 2 im OECD-Musterabkommen 1977, wonach Ergebnisse…

2023-0.128.522Vorübergehende Verwendung von KFZ von aus der Ukraine geflüchteten Personen
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.128.52215.02.2023

…139 Abs. 1 UZK-DA geschehen ist, wird diese Fristverlängerung ohne Antrag des Bewilligungsinhabers ebenfalls formlos erlaubt. Daher wird mitgeteilt, dass für die im Betreff genannten Beförderungsmittel die vorübergehende Verwendung bis auf Weiteres möglich ist, sofern alle anderen Bedingungen für das Verfahren auch weiterbestehen. Bundesministerium…

2024-0.291.617Erstreckung der Toleranzfrist zur Einbringung von Abgabenerklärungen durch Quotenvertreter/innen für das Veranlagungsjahr 2022 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.291.61716.04.2024

  Im Organisationshandbuch der Finanzverwaltung (OHB) werden in Abschnitt 4.2. die Sonderbestimmungen der Quotenregelung beschrieben. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Belastungen infolge der COVID-19-Pandemie wird die im OHB Abschnitt 4.2. genannte Toleranzfrist von einem Monat (30. April) auf drei Monate…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

1. Allgemeines Gemäß § 30a FinStrG sind die Abgabenbehörden berechtigt, eine Abgabenerhöhung iHv 10% bzw. 15% (Verkürzungszuschlag) der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen festzusetzen, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und kein Ausschlussgrund vorliegt. Solche Überprüfungen können sowohl im Innen- als auch im Außendienst…

2024-0.678.722Information zu der am 3. Oktober 2024 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Produktpiraterie (VB-0730)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.678.72219.09.2024

Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2024/2399 wurde die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1352/2013 dahingehend abgeändert, dass die Antragsteller oder ihre Vertreter Anträge auf Tätigwerden (AFAs) sowie Änderungs- oder Verlängerungsanträge auf elektronischem Wege über eines der bestehenden Unternehmerportale einreichen müssen. Daher sind ab dem 3…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…2011, RV/0822-W/10, vom die Verschaffung der Kenntnis über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch im Wege der Akteneinsicht als ausreichend angesehen. Grundsätzlich werden jedoch die Ablichtungen der Bescheide zu übermitteln sein. 21. Fristverlängerung 21.1. Sachverhalt Ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist gemäß § 245 Abs…

SZK-220802/0004-PM/2012Fristverlängerung des Abgabetermins von Lohnzettel der Art 23 und Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988
geltende FassungErlässe & InformationenInfo PMSZK-220802/0004-PM/201209.02.2012

Die gegenständliche Information des Produktmanagements ergeht in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen (Abteilung VI/6, VI/7). Gemäß § 109b Abs. 6 Einkommensteuergesetz 1988 sind Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988 in elektronischer Form bis Ende Februar des nachfolgenden Kalenderjahres zu übermitteln. Gemäß § 84 Abs. 1…

2026-0.796.682Erweiterung Vollmachtsupload FinanzOnline
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.796.68223.09.2026

Analog der Beziehungsanmerkung für Erwachsenenvertreter/innen und Vorsorgebevollmächtigte werden weitere Vertretergruppen in FinanzOnline zum Vollmachtsupload hinzugefügt. Die Funktion ermöglicht es, nach Übermittlung der entsprechenden Unterlagen als Vertreter/in, im Rahmen ihres Berufsrechtes, für die zu vertretende Person in FinanzOnline tätig zu werden. Für die Übermittlung…

BMF-010203/0065-VI/6/2008Nachträgliche Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie für 2004 (§ 108e Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0065-VI/6/200804.02.2008

Das Bundesministerium für Finanzen vertritt zur Frage der rechtzeitigen Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie 2004 folgende Rechtsansicht: § 108e Abs. 4 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 2005, BGBl I Nr. 57/2004, sieht vor, dass die Prämie nur in einer Beilage zur Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung (§ 188 BAO…