… 1.5.2. BMF/FB IStR Bei einer luxemburgischen S.A.R.L. handelt es sich grundsätzlich um eine Gesellschaftsform, die in Anlage 2 des EStG 1988 angeführt ist. Verlegt eine nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates wirksam gegründete Gesellschaft ihren Verwaltungssitz (Ort der Geschäftsleitung…
…Unterschiede zum Wiener Verfahren 1989. Das Schätzungsverfahren wird im Folgenden dargestellt und kann in der Regel als Richtlinie zur Schätzung dienen: 1. Vermögenswert (V) (1) Maßgeblich ist das Gesellschaftsvermögen zum Stichtag (= Ermittlungszeitpunkt = Zeitpunkt der Verwirklichung des Steuertatbestandes, nicht Zeitpunkt der Durchführung der Berechnung)…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
…Innenfinanzierung ausgewirkt haben. 5.5. Ausländische Körperschaften Die Grundsätze des § 4 Abs. 12 EStG 1988 über Einlagen und Einlagenrückzahlungen sowie die Innenfinanzierung und offene Ausschüttungen gelten auch für vergleichbare ausländische Körperschaften. Die formale Führung von Evidenzkonten gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (dazu Abschnitt 4…
…werden, oder falls sich die Verwaltung nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet, wenn die mit einem Trustee vergleichbare Person im Namen der trustähnlichen Vereinbarung im Inland eine Geschäftsbeziehung aufnimmt oder sich im Namen der trustähnlichen Vereinbarung nach dem 1. April 2021 verpflichtet…