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BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…Jahre 2010 bis 2013 als verspätet zurückzuweisen. Betreffend das Jahr 2014 ist die Erklärung rechtzeitig eingebracht worden. 15. Begründungsmangel Begründungsmangel, Mängelbehebung, Wiederaufnahme 15.1. Bezughabende Normen §§ 85, 93 und 250 BAO 15.2. Sachverhalt Am 22.7.2015 wurde eine Wiederaufnahme des Verfahrens für die…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…der Berufung eine verfahrensrechtlich mögliche Alternative? Lösung: Ad 1) Gemäß § 256 Abs. 1 BAO können Berufungen bis zur Bekanntgabe (§ 97 BAO; idR durch Zustellung) der Entscheidung über die Berufung zurückgenommen werden. Der Grundsatz, wonach Anträge (Anbringen iS des § 85 Abs. 1 BAO zur Geltendmachung von…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…eine Ungewissheit im Sinn des § 200 Abs. 1 BAO vor, so kann auch ein Feststellungsbescheid (§ 188 BAO) vorläufig erlassen werden. Dies ergibt sich aus § 190 Abs. 1 erster Satz BAO, wonach auf Feststellungen gemäß §§ 185 bis 189 BAO die für die Festsetzung der Abgaben geltenden…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…es sind keine Verlassenschaftsaktiven vorhanden oder bis max. 5.000 Euro), §§ 154, 155 AußStrG die Überlassung an Zahlungs statt. 3.2. Rechtsfolgen der Verlassenschaftsabhandlung In der Verlassenschaftsabhandlung werden die präsumtiven Erben aufgefordert, eine Erbantrittserklärung abzugeben. Diese kann bis zur Bindung des Verlassenschaftsgerichts an den Einantwortungsbeschluss …

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…nicht mehr durchgeführt werden. Nach Entscheidung des BFG geht die Zuständigkeit wieder auf die Abgabenbehörde über. Über Beschwerden hat grundsätzlich bis auf die Ausnahmen des § 262 BAO zwingend die Abgabenbehörde mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) zu entscheiden. Bis zur Erlassung einer BVE bzw. Stellung eines Vorlageantrages kann…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…Lösung Die Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides richtet sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Bescheides. Eine eventuelle Unzuständigkeit ist gemäß § 50 BAO von Amts wegen und in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen. Für die Erhebung von Abgaben vom Einkommen und…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Lösung Gemäß § 3 AVOG 2010 kann die zuständige Abgabenbehörde erster Instanz aus Gründen der Zweckmäßigkeit, insbesondere zur Vereinfachung oder Beschleunigung des Verfahrens, für die Erhebung einer Abgabe eine andere Abgabenbehörde erster Instanz mit Bescheid bestimmen, sofern nicht überwiegende Interessen der Partei entgegenstehen. Erlässt eine unzuständige…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…für den Zeitraum ab Auszahlung bis zur Rückerstattung Zinsen in Höhe von einem Prozentpunkt über dem Basiszinssatz pro Jahr festzusetzen. Der Auszahlungszeitpunkt richtet sich nach § 2 Abs. 7 COFAG-NoAG. Danach ist die "Auszahlung" die aufgrund eines Fördervertrages erfolgte Zahlungsanweisung der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG)…