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BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…Erstabweisung ist jedoch nicht erforderlich. Eine gegen die (Erst-)Abweisung eingebrachte Beschwerde wäre als unzulässig zurückzuweisen. 16. Rechtsmittelverfahren - Zurücknahme einer Beschwerde 16.1. Bezughabende Norm § 256 BAO 16.2. Sachverhalt Erstbescheid ➔ Beschwerde ➔ Beschwerdevorentscheidung ➔ Vorlageantrag. Der Akt ist noch nicht dem Bundesfinanzgericht vorgelegt.…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Sachbescheid erlassen war (§ 307 BAO) 6.1. Sachverhalt Mit händischem Bescheid wird die Wiederaufnahme des Verfahrens (irrtümlich, da ein Erstbescheid gar nicht vorliegt) verfügt und gleichzeitig ein (ebenfalls händischer) Sachbescheid erlassen. Gegen die Wiederaufnahme wird berufen. Der Berufung ist stattzugeben. Der Wiederaufnahmsbescheid ist ersatzlos aufzuheben…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…für die eine Selbstberechnung ohne Anmeldungsverpflichtung gemäß § 23a ErbStG (zur Gänze) ausgeschlossen wird, im Fall einer unrichtigen (weil teilweise steuerbefreiten) und überdies rechtswidrigen (weil gänzlich unzulässigen) Selbstberechnung nicht auch einer Berichtigung nach § 201 BAO zugänglich wäre, weil sich die vorgenommene Selbstberechnung durch den Parteienvertreter als…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt; dies jeweils unter der weiteren Voraussetzung, dass die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Feststellung dieser Art nicht ausschließen. Solche Feststellungsbescheide sind unzulässig, wenn die strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen, vorgesehenen gesetzlichen Verwaltungsverfahrens entschieden werden kann. Der gegenständliche Antrag…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…großteils über das Verfahren. Die Zulässigkeit des Antrages richtet sich nach den jeweiligen Förderbedingungen (https://www.bmf.gv.at/themen/cofag-abwicklung/). Kommt die Förderstelle (Anmerkung: Abwicklungsstelle gemäß COFAG-NoAG) zu dem Ergebnis, dass der Antrag unzulässig ist, ist der Antrag abzulehnen. Es ergeht ein…

14 0824/1-IV/14/02ESED-Einführungserlass, Einsatz der Elektronischen Steuer-Erlass-Dokumentation (ESED); organisatorische Regelungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0824/1-IV/14/0203.06.2002

1. Grundsätzliche Regelungen: 1. Grundsätzliche Regelungen: Die Elektronische Steuer-Erlass-Dokumentation (ESED) wird zunächst nur einige der insgesamt vorgesehenen Dokumenttypen (BMF-Erlässe und FLD-Verfügungen mit "Erlasskopfraster") in aktuellen Versionen enthalten. Sie ist aber in ein weit reichendes Konzept für unterschiedlichste Dokumenttypen, einen integrierten "Novellierungsmechanismus…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

1. Schenkungsmeldung - Wohnrecht 1.1. Bezughabende Norm § 121a BAO 1.2. Sachverhalt Bei einer Liegenschaftsschenkung wird im Gegenzug ein Wohnrecht übertragen. Im Zuge der Übertragung wurde die Liegenschaft im Grundbuch eingetragen. Auch das Wohnrecht wurde im Grundbuch einverleibt. 1.3. Frage Muss eine Schenkungsmeldung hinsichtlich…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

1. Einleitung Unter dem Grundsatz von Treu und Glauben wird verstanden, dass jeder, der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinem Wort und zu seinem Verhalten zu stehen hat und sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…Sicherstellungsauftrages. Da im Berufungsverfahren (nach § 289 BAO) Änderungen immer nur innerhalb des Spruches des jeweiligen Bescheides (somit innerhalb der "Sache", die den Inhalt des Erstbescheides gebildet hat) zulässig sind, wäre eine Erhöhung des sicherzustellenden Abgabenbetrages weder im Berufungsweg zulässig. Auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens (nach…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…§ 16 EStG 1988, LStR 2002 Rz 349) 5.1 Sachverhalt Im Erstbescheid Einkommensteuer 2003 wurden Kosten für doppelte Haushaltsführung in Höhe von € 50.166,- gewährt. Im Rahmen der Nachbescheidskontrolle erfolgte eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO. In der neuen Sachentscheidung wurden Kosten für doppelte Haushaltsführung…

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

Nach § 17 Abs. 3 ZustellG gelten (rechtmäßig) hinterlegte Sendungen mit dem Tag, an dem sie erstmals zur Abholung bereitgehalten werden (das ist der erste Tag der Abholfrist), als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

§ 12 BewG 1955, 161 ff HGB Bewertung eines negativen Kommanditanteils bei Grundstücksbesitz der KG Mit Rücksicht auf die einschlägigen handelsrechtlichen Haftungsbeschränkungen ist dem Kommanditisten nach Rechtsprechung und Literatur zum BewG 1955 kein negativer steuerlicher Wert zuzurechnen. Stattdessen erfolgt der Wertansatz mit Null. Der Negativüberhang trifft…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

… 269 Abs. 3 BAO) zurückgenommen werden. Die Zurücknahme hat schriftlich oder mündlich zu erfolgen. Eine telefonische Zurücknahme ist unzulässig und daher unwirksam. Die Zurücknahme ist nicht widerrufbar. Sie ist allerdings bei Willensmängeln (zB List, Zwang, Drohung) ungültig. Bei Zurücknahme des Vorlageantrages gilt die Beschwerde wieder…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Ein gültiger Rechtsmittelverzicht kann sich nur auf den Spruch des Bescheides beziehen. Ein Verzicht, der sich nur auf einen Teil des Spruches bezieht (Teilverzicht), wäre unzulässig und unwirksam. Es liegt daher betreffend Einkommensteuer 2007 kein gültiger Rechtsmittelverzicht vor. 22. Berufungsverfahren - Fristverlängerung 22.1. Bezughabende Norm …

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…sich um jene (individuell bestimmte) angemessene Frist, die das Verwaltungsgericht der Abgabenbehörde mit Beschluss (in Verbindung mit der Weiterleitung der Zustimmungserklärung des Beschwerdeführers) setzt. Innerhalb dieser Zeitspanne ergeht der "Ersatzbescheid" ungeachtet einer inzwischen eingetretenen Bemessungsverjährung zu Recht. 30. Bescheidabänderung Antrag auf Bescheidaufhebung gemäß § 295 Abs…

BMF-010313/0635-III/10/2019Auslegung des Art. 169 Abs. 2 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0635-III/10/201931.10.2019

  Im Zusammenhang mit der Auslegung des Art. 169 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex…

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

1 Ersatz der Anzeigen- und Ankündigungsabgaben durch die Werbeabgabe 1.1 Das Werbeabgabegesetz 2000 (WerbeAbgG 2000), BGBl. I Nr. 29/2000, tritt am 1. Juni 2000 in Kraft und ersetzt die bisherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgabenregelungen der Länder bzw. Gemeinden für Werbeleistungen in Printmedien, im TV…

BMF-010203/0065-VI/6/2008Nachträgliche Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie für 2004 (§ 108e Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0065-VI/6/200804.02.2008

Das Bundesministerium für Finanzen vertritt zur Frage der rechtzeitigen Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie 2004 folgende Rechtsansicht: § 108e Abs. 4 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 2005, BGBl I Nr. 57/2004, sieht vor, dass die Prämie nur in einer Beilage zur Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung (§ 188 BAO…