…1 GebG. 2. Wiedereinsetzungsgründe Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt voraus, dass die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…
…6. Liebhabereibeurteilung - Hochwasser als Unwägbarkeit Unwägbarkeiten sind unvorhersehbare Ereignisse. Dazu zählen insb. Naturkatastrophen wie Hochwasser. Unwägbarkeiten führen nicht zu einer Liebhabereibeurteilung einer Betätigung, wenn vor dem Eintritt des Ereignisses eine Gewinnerzielungs- bzw. Überschusserzielungsabsicht darstellbar war. Treten daher durch Unwägbarkeiten unvorhergesehene Aufwendungen oder Einnahmenausfälle auf, die…