…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die Neuregelungen über die Rentenbewertung sind gemäß § 86 Abs…
…1% pro Monat). Bei langfristigen Ratenvereinbarungen: Wertberichtigung für Zinsendifferenz, soweit der Kunde nicht die vollen Aufwandszinsen vergütet." Die Aussage in dieser Randzahl zur Abzinsung von unverzinsten Forderungen kann nicht dahingehend verstanden werden, dass der dort beispielhaft angeführte Zinssatz stets und ungeachtet des aktuellen Zinsniveaus anzuwenden…
… 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG in Höhe von 1.000.000 Gebrauch. Vereinbart wurde weiters, dass diese Entnahme unverzinst bleibt und nach Abruf durch den Gesellschafter fällig wird, soweit es mit der Lage der Gesellschaft, insbesondere der Liquiditätslage vereinbar ist. Als kurzfristig liquide Mittel…
Der Verwaltungsgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach zur Frage der gesellschaftsteuerrechtlichen Behandlung der Hingabe von Darlehen Stellung genommen. Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen nachstehend zusammenfassend seine Rechtsansicht über die gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung von Darlehen an Kapitalgesellschaften bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen…