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BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

…gemäß § 5 EStG 1988 auch steuerrechtlich zu folgen oder kann die aufwandswirksam geltend gemachte Wertberichtigung außerbilanziell wieder hinzugerechnet werden? Lösung Die Hingabe eines langfristigen unverzinslichen Darlehensbetrages in der gegenständlichen Höhe ist fremdunüblich. Durch diese Gestaltung erlangt die Tochterkörperschaft einen Nutzungsvorteil in Höhe der Zinsersparnis. Nutzungseinlagen…

10 5010/1-IV/10/95Gewährung von Darlehen an Kapitalgesellschaften; gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5010/1-IV/10/9506.02.1995

…das sowohl beim Darlehensgeber als auch beim Darlehensnehmer ein Handelsgeschäft darstellt, gemäß § 353 HGB verzinslich ist, wenn nicht ausdrücklich Zinsenlosigkeit vereinbart ist (VwGH 24.06.1965, 2166/64). 2. Gewährt ein Gesellschafter für die Dauer seiner Beteiligung ein von vornherein unverzinsliches Darlehen und ergibt sich…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…so ist eine Schuldübernahme eine sonstige Leistung, wenn sie ohne Anrechnung auf den Kaufpreis erbracht wird. Als sonstige (zusätzliche) Leistung übernommene Darlehen bilden die bzw. einen Teil der Gegenleistung. 1.3 § 16 BewG 1955 - Kapitalisierung von Fruchtgenussrechten an Gesellschaften Sachverhalt: Bei der Übertragung von Anteilen…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…G ist, zum Tragen kommt. 2.2 § 2 Z 4 lit. c KVG - unverzinsliche Gesellschafterdarlehen, vorbehaltene Entnahmen ohne Verzinsung - Berechnung des Zinsenvorteiles Fragestellung: Wie ist der Zinsenvorteil/eine Nutzung im Falle einer unverzinsten vorbehaltenen Entnahme im Zuge einer Einbringung iSd Art. III UmgrStG zu bewerten?…

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025