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BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…2007, 2004/13/0052). Wenn die Abgabenbehörde selbst (bewusst) die unrichtige Rechtsauffassung teilt, liegt keine Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten vor, denn kausal für die Rechtswidrigkeit des Bescheides ist diesfalls nicht der Inhalt der Abgabenerklärung, sondern die unrichtige Rechtsauffassung der Abgabenbehörde (zB VwGH 22.04.1998, 93…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…15/0198). Die Unrichtigkeit kann zum Ausdruck kommen in einer unzutreffenden Rechtsauffassung, in einer in sich widersprüchlichen oder eindeutig gegen menschliches Erfahrungsgut sprechenden Sachverhaltsdarstellung (zB VwGH 23.09.2005, 2002/15/0198; VwGH 23.05.2007, 2004/13/0052). Ob eine Rechtsauffassung offensichtlich unrichtig ist…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…steuerbefreiten Umsätzen (zB Darlehensgewährung, Beteiligungsveräußerung), sodass sich hinsichtlich der Vorsteueraufteilung kein Unterschied zu der oben dargestellten Rechtsauffassung (nicht unternehmerische Tätigkeit in Bezug auf Beteiligungen) ergibt. Hat ein Unternehmer in einem Veranlagungszeitraum noch keine unecht steuerfreien Umsätze ausgeführt, sind aber Vorsteuern angefallen, die mit späteren Umsätzen…

BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…als Körperschaft öffentlichen Rechts. Werden im Zusammenhang mit einer hoheitlichen Tätigkeit Beiträge, Gebühren usw. eingehoben, liegen diesbezüglich keine steuerbaren Entgelte vor und eine Vorsteuerabzugsberechtigung ist nicht gegeben. Diese Rechtsauffassung entspricht auch dem Gemeinschaftsrecht. Gemäß Art. 4 Abs. 5 erster Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie gelten…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…von Ausgaben als Betriebsausgaben absetzbar ist. Die Auskunft ist nicht offensichtlich unrichtig. Solche Ausgaben werden getätigt. Die Rechtsauskunft wird der Einkommensteuererklärung zu Grunde gelegt. Die Veranlagung erfolgt erklärungsgemäß. Dem Finanzamt wird bekannt, dass das Bundesministerium für Finanzen eine gegenteilige Rechtsauffassung vertritt. Daher erweist sich (nach…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…2003, Rs. C-144/00 ("Hoffmann") ). Nach der nunmehrigen Rechtsauffassung des EuGH legt der Begriff der Einrichtung zwar die Existenz einer abgegrenzten Einheit nahe, die eine bestimmte Funktion erfüllt. Dieses Merkmal trifft aber nicht nur auf juristische Personen zu, sondern auch auf eine oder mehrere…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…11 Abs. 1 und Abs. 12 UStG 1994 (Rz 1525, Rz 1526 UStR 2000) Unrichtig ausgestellte Schlussrechnungen Bei den Betriebsprüfungen gibt es ständig Probleme mit Schlussrechnungen. Oft werden die aufgrund von Anzahlungsrechnungen vereinnahmten und versteuerten Anzahlungsentgelte in der Schlussrechnung nicht berücksichtigt bzw. ausgewiesen. Damit entsteht…