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10 5004/1-IV/10/03Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG aufgrund der Urteile des EuGH vom 17.10.2002, C-339/89, C-71/00 und C-138/00
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5004/1-IV/10/0314.03.2003

…Tatbestand des § 2 KVG verwirklicht, also mittelbare Gesellschafter unmittelbaren Gesellschaftern gleichgestellt werden. Gesellschaftsteuerpflicht wird nur dann begründet, wenn zwischen der Leistung und der künftigen Erlangung der Gesellschafterstellung bei der die Leistung empfangenden Kapital-gesellschaft ein kausaler Zusammenhang besteht. Ein solcher liegt vor, wenn die Leistung…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…Abspaltung des Teilbetriebes der E nicht dieser Gesellschaft, sondern der M zukommen sollte, ist ein kausaler Zusammenhang zwischen der Leistung und der Gesellschafterstellung der G gegeben. Der VwGH hat im Erkenntnis vom 19.12.2002, 2001/16/0448 , die Erhebung der Gesellschaftsteuer von Leistungen ausdrücklich…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…endgültigen Festsetzung in keinem Zusammenhang mit der Erledigung der Beschwerde gegen den vorläufigen Bescheid steht (VwGH 22.12.2016, Ro 2016/16/0020). Dies gilt gleichermaßen für sonstige, nach Erledigung der Beschwerde durchgeführte Verminderungen der ursprünglich entrichteten Abgabenschuld. 2.3.2. Unmittelbare Abhängigkeit Die Höhe…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…5.3.1.4. Ausnahmen Rz 81 Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören: Tatsächlich (belegmäßig) nachgewiesene Aufwendungen für ein Reiseticket (zB Bahnticket, Flugticket) oder eine Nächtigungsmöglichkeit (zB Hotelrechnung) im Zusammenhang mit einer beruflichen Reise (vgl. Rz 78). Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…der gemäß § 9 BAO bestehenden Haftung setzt voraus, dass die schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten kausal für die Uneinbringlichkeit ist. Bei schuldhafter Pflichtverletzung darf die Abgabenbehörde mangels dagegen sprechender Umstände annehmen, dass die Pflichtverletzung Ursache der Uneinbringlichkeit ist (zB VwGH 16.12.1999, 97/15/0051…