…sich im gegebenen Zusammenhang das Rückzahlungsverfahren als die geeignete DBA-Entlastungsmethode. 3. Besonderheiten bei Künstlern und Sportlern (36) Besonderheiten sind zu beachten, wenn Künstler in keine unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit dem österreichischen Veranstalter treten, sondern wenn unmittelbarer Vertragspartner des österreichischen Veranstalters andere Unternehmen (Künstleragenturen, Konzertdirektionen, TheaterAGs…
…nutzen kann und über keinen eigenständigen, sich von der natürlichen Person abhebenden geschäftlichen Betrieb verfügt (zB ein Vorstand gründet eine GmbH und wickelt sein Anstellungsverhältnis über die GmbH ab). Die Vergütungen sind in diesem Fall dem Vorstand unmittelbar als natürliche Person zuzurechnen (vgl. § 2 Abs…
…pro Trade, dh. dass bei gegenläufiger Marktentwicklung um 1,4% zwecks Risikobeschränkung eine Ausstiegsempfehlung gegeben wird). Die Vertragsbeziehung zwischen der G-GmbH und der A-AG umfasst ausschließlich die Ein- und Ausstiegsempfehlungen. Den Handel an der Börse (Ein- und Ausstieg) betreibt die A-AG, die…