RIS AI
5 Treffer767 msnur geltende Fassungen
SZK-010313/0054-ZV/2009NCTS-TIR; Vorgangsweise bei Teilentladungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB ZVSZK-010313/0054-ZV/200921.01.2009

Bei Teilentladungen im NCTS-TIR ist das vorgelegte AccDoc von der Bestimmungszollstelle zu erledigen. Nach der Erfassung der Beendigung im NCTS-TIR ist die Weiteranweisung als eigener Versandvorgang wiederum im NCTS-TIR durchzuführen. Sofern von der Eingangszollstelle nicht bereits für jede Teilentladung ein AccDoc ausgestellt…

BMF-010219/0291-VI/4/2007Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung (Art. 6 Abs. 3 UStG 1994) - Voraussetzung der indirekten Vertretung bei Verwendung der "Sonder-UID"
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0291-VI/4/200720.07.2007

Gemäß Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 3957 ist die vereinfachte Abwicklung in den Fällen der Steuerfreiheit der Einfuhr unter Verwendung einer "Sonder-UID" für Spediteure nur möglich, wenn der Spediteur als indirekter Stellvertreter auftritt. Von dieser Voraussetzung kann aus Gründen der Abgabensicherung nicht Abstand genommen werden. Wie…

BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2002 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt…