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BMF-010103/0019-VI/2006Erlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0019-VI/200603.03.2006
…1 GebG. 2. Wiedereinsetzungsgründe Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt voraus, dass die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…
2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026
…2 COFAG-NoAG). Kommt der Antragsteller dieser Aufforderung nicht nach, gilt der Antrag als zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur zulässig, wenn der Antragsteller durch ein unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis an der Einhaltung der Frist gehindert wurde (vgl. § 146 ZPO). Dies kann zB höhere…