Die UStR 2000 Rz 3951 bis Rz 3959 sehen eine vereinfachte Abwicklung in den Fällen der Steuerfreiheit der Einfuhr vor, wenn Waren durch ausländische Unternehmer, die im Inland nicht zur Umsatzsteuer erfasst sind, eingeführt und im Anschluss an die Einfuhr steuerfrei innergemeinschaftlich geliefert werden (Verwendung…
…wird. Der von der Vertreterin des Finanzamtes Graz/Stadt im Zuge der Diskussion aufgezeigten "Verkaufslösung" wird somit gefolgt. Bemessungsgrundlage für die Lieferung des Elektrohändlers an den Netzbetreiber ist die vom Netzbetreiber zu leistende "Provision" (und ein allenfalls dem Elektrohändler vom Kunden zu zahlender Betrag, zB…
…Abs. 7 und Abs. 8 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 450) 1.1. Reihengeschäft - Zuordnung der bewegten Lieferung 1.1.1. Sachverhalt Ein Unternehmer in Slowenien (SLO) bestellt eine Maschine bei einem Schweizer Unternehmen (CH), CH bestellt diese Maschine beim Unternehmer in Österreich (Ö), dieser…
Gemäß Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 3957 ist die vereinfachte Abwicklung in den Fällen der Steuerfreiheit der Einfuhr unter Verwendung einer "Sonder-UID" für Spediteure nur möglich, wenn der Spediteur als indirekter Stellvertreter auftritt. Von dieser Voraussetzung kann aus Gründen der Abgabensicherung nicht Abstand genommen werden. Wie…
…Juli 2013 die Lieferung eines Gegenstandes in das Gebiet des neuen Mitgliedstaates Kroatien, die Verbringung in diesen Staat jedoch erst nach dem 30. Juni 2013, wird eine zollamtliche Ausgangsbestätigung nicht mehr erteilt. In diesen Fällen gilt der Nachweis, dass der Gegenstand der Lieferung den Zollbehörden…
…sie mit Wirkung ab 1. Oktober 2009 aufgehoben. Rz 3984 der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 lautet: "Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung liegt bei einer Lieferung von Treibstoff zwecks Betankung von Kraftfahrzeugen (zB LKW) oder von gewerblichen Schiffen (zB Donauschiffe) schon deshalb nicht vor, weil nicht nachgewiesen werden kann…
Aufgrund möglicher Verzögerungen bei der Erteilung von UID-Nummern in den neuen EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien kann für innergemeinschaftliche Lieferungen nach dem 1. Jänner 2007 und vor dem 1. Juli 2007 die Regelung in UStR 2000 Rz 3981 anlässlich der EU-Erweiterung zum 1…
…Abs. 1 Z 1 UStG 1994 gegeben sein, Voraussetzung dafür ist u.a. eine ordnungsgemäße Rechnung iSd § 11 UStG 1994 . 12. Nachweisführung bei innergemeinschaftlicher Lieferung von KFZ durch amtliche Registrierung im Bestimmungsland? 12.1. Bezughabende Norm Art. 7 UStG 1994 ; Verordnung BGBl. Nr. 401…
…Kalenderjahr 2016). Zur Frage des Verkaufs des Elektrokraftfahrzeuges: Nach § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 unterliegen der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Der Umsatz wird im Falle des § 1 Abs…
Gemäß § 3 Abs. 3 Kunstförderungsgesetz sind Staats-, Würdigungs-, und Förderungspreise sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt auch für dem Grunde und der Höhe nach vergleichbare Leistungen auf Grund von landesgesetzlichen Vorschriften sowie für Stipendien und Preise, die…
Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug…
Aus gegebenem Anlass wird zur Rechtslage hinsichtlich der Grundsteuerbefreiung für das öffentliche Wassergut sowie für die dem öffentlichen Verkehr dienenden Privatstraßen und Privatwege Folgendes mitgeteilt: ad a) Öffentliches Wassergut Öffentliches Wassergut ist nur in bestimmten Fällen von der Grundsteuer sowie von der Abgabe…
…Verwendungszweck entsprechend, sind diese Fahrzeuge ebenfalls den Krafträdern zuzurechnen. Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 gelten daher Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Fahrrädern mit (Hilfs)Motor bzw. Selbstbalance-Rollern…
Kann man zur Vermeidung der steuerlichen Erfassung des DE in Österreich und des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes den Liefervorgang auch in ein Dreiecksgeschäft (Lieferung: FR an DE an Ö1) und eine daran anschließende, davon unabhängige steuerpflichtige Inlandslieferung (Ö1 an Ö2) "zerlegen" und damit die Vereinfachungsregelung für…
…Abs. 12 UStG 1994 sowie Art. 7 UStG 1994 Ladebons, Telefonwertkarten, Calling Cards Der Verkauf einer Telefonwertkarte zum aufgedruckten Wert stellt keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung dar, da das wirtschaftliche Interesse des Erwerbers nicht in der Erlangung der Verfügungsmacht über diese Karte liegt, sondern…
Spendencharakter von Charity-Veranstaltungen Im Zuge von Charity-Veranstaltungen wird oft eine Versteigerung von Gegenständen durchgeführt, die von einer anderen Person, häufig von Prominenten, zur Verfügung gestellt werden. Es stellt sich im Zusammenhang mit solchen Versteigerungen die Frage, ob bzw. in welcher Höhe der Erwerber…
…3; 3a Abs. 10 UStG 1994 (Rz 345 UStR 2000) Überlassung von Nutzungsrechten an einer Software - Lieferung oder sonstige Leistung Eine Schule in Deutschland kauft ein Mathematikprogramm von einem österreichischen Softwarevertreiber (S), das auf der Homepage der Vertreiberfirma unter dem Titel "Schullizenz" angeboten wird. Lieferumfang…
…zum Teil an Unternehmer, zum Teil an private Abnehmer verkauft. Welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich für den italienischen Messeteilnehmer? Die Verbringung von Waren von Italien nach Österreich zum Zwecke des Verkaufs auf einer Messe ist als fiktive innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 3 Abs. 1 Z 1…
…in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lieferung, sondern mit der Zulassung eines Kraftfahrzeugs steht. Daraus folgt, dass die NoVA nicht zum Entgelt iSd § 4 Abs. 1 UStG 1994 zählt und daher nicht in die Bemessungsgrundlage der USt einzubeziehen ist. Das gilt nicht nur für die Lieferung…
Der Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen durch einen gemeinnützigen Verein stellt einen entbehrlichen Hilfsbetrieb gemäß § 45 Abs. 1 BAO dar, wenn der Spendensammelzweck eindeutig erkennbar ist. Der Verein ist dann nur hinsichtlich dieses Betriebes steuerpflichtig, ohne dass die Gemeinnützigkeit des Vereines selbst davon berührt ist…