…eine einzelne Kundenbeziehung bei der Einbringung zurückbehalten. Das Zurückbehalten des einzelnen schwebenden Vertrages ist grundsätzlich unabhängig vom Umsatz oder der Größe des Auftrages unschädlich. Im Einzelfall kann allerdings eine davon abweichende rechtliche Beurteilung geboten sein, wenn der Großauftrag beispielsweise die wesentliche Betriebsgrundlage der freiberuflichen Tätigkeit…
…und auch durchsetzen. Ob im Eintrittsfall nur für die "Erbenwohnung" Wohnungseigentum begründet werden wird oder auch für die anderen Wohnungen ist dem Vertrag nicht explizit zu entnehmen. Zur vom Prüfer aufgeworfenen Frage der eventuellen Steuerschädlichkeit dieser Klausel iSd Punkt 15a.2.3 lit. a der…
…Gemäß § 138 UGB nimmt der ausgeschiedene Gesellschafter jedoch am Gewinn und Verlust teil, der sich aus den zur Zeit seines Ausscheidens schwebenden Geschäften ergibt. Solange die Gesellschaft daher nicht tatsächlich (durch abgeschlossene vermögensrechtliche Auseinandersetzung) aufgelöst ist, ist steuerlich vom (Weiter)Bestand einer Mitunternehmerschaft auszugehen (vgl…
…lt. Anfrage: In beiden Fällen nein, da Aufwandsrückstellung, bzw. noch keine hinreichend konkrete Belastung droht. Gemäß § 9 EStG 1988 können mit steuerlicher Wirkung nur Verbindlichkeitsrückstellungen und Rückstellungen aus drohenden Verlusten von schwebenden Geschäften gebildet werden. Rückstellungen dienen dazu, Aufwendungen, die in späteren Perioden konkret anfallen…
…Übersicht der Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerte nach IAS/IFRS und UGB/EStG Finanzielle Vermögenswerte sind nach den IAS/IFRS grundsätzlich in eine von vier Bewertungskategorien einzuteilen. Dies erfolgt bei Vertragsabschluss und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Die Zuordnungskriterien sind teilweise sich gegenseitig ausschließend…
…Abs. 1 EStG 1988 nur gebildet werden für Anwartschaften auf Abfertigungen, laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Was unter das Tatbestandselement "sonstige ungewisse Verbindlichkeiten" fällt, richtet sich nach dem Steuerrecht und nicht nach dem Handelsrecht, da…