…Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. | Korrektur aller über die (fortgeführten) Anschaffungskosten hinausgehenden erfolgswirksamen Wertanpassungen. Die Wertsteigerungen von Derivaten sind zu neutralisieren. Da Derivate als schwebende Geschäfte nicht anzusetzen sind, wird nur der negative Überhang aus der Bewertung des Derivats als Rückstellung für drohende Verluste erfasst…
…Fixkosten, die auch ohne das konkrete schwebende Geschäft anfallen würden, führen nicht zu einem auf dieses Geschäft zurückzuführenden Verlust. Wesentlich ist, dass die Fixkosten nicht durch den Abschluss des Geschäftes verursacht sind, sondern auch angefallen wären, wenn der Unternehmer das betreffende Geschäft nicht eingegangen wäre…
…Gemäß § 138 UGB nimmt der ausgeschiedene Gesellschafter jedoch am Gewinn und Verlust teil, der sich aus den zur Zeit seines Ausscheidens schwebenden Geschäften ergibt. Solange die Gesellschaft daher nicht tatsächlich (durch abgeschlossene vermögensrechtliche Auseinandersetzung) aufgelöst ist, ist steuerlich vom (Weiter)Bestand einer Mitunternehmerschaft auszugehen (vgl…
…lt. Anfrage: In beiden Fällen nein, da Aufwandsrückstellung, bzw. noch keine hinreichend konkrete Belastung droht. Gemäß § 9 EStG 1988 können mit steuerlicher Wirkung nur Verbindlichkeitsrückstellungen und Rückstellungen aus drohenden Verlusten von schwebenden Geschäften gebildet werden. Rückstellungen dienen dazu, Aufwendungen, die in späteren Perioden konkret anfallen…
…Abs. 1 EStG 1988 nur gebildet werden für Anwartschaften auf Abfertigungen, laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Was unter das Tatbestandselement "sonstige ungewisse Verbindlichkeiten" fällt, richtet sich nach dem Steuerrecht und nicht nach dem Handelsrecht, da…
…laufenden Geschäft). Der Restbetrieb, der übergehen soll, muss jedenfalls lebensfähig sein; auch muss es sich dabei um einen ernsthaften Betrieb handeln. Trifft dies nicht zu, ist ein Zusammenschluss grundsätzlich nicht möglich, weil die wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht übergehen. Das Zurückbehalten von sonstigen einzelnen Rechtsbeziehungen (nicht schwebende…