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4 Treffer641 msnur geltende Fassungen
06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…welche zu diesem Ergebnis führen, sind vom Abgabepflichtigen schlüssig zu begründen. Es ist dabei nicht zu beanstanden, wenn aus Gründen der Verwaltungsökonomie bei Entschädigungen bis zu einer Gesamthöhe von 7000 € (bis einschließlich 2001: 90.000 S) der Anteil der reinen Nutzungsentgelte mit 70% des…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…Abschluss eines Bestandvertrages. Das Anbot wird von X in seiner Funktion als Geschäftsführer der A-GmbH (Unterschrift + Firmenstempel) unterfertigt. Laut Anbotschreiben gilt das Anbot von der B-GmbH durch schlüssiges Verhalten als angenommen. Fragestellung: Kann auf Grund der Personalunion des X unterstellt werden, dass mit…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…oder unzutreffend begehrten Änderungen (Inhaltserfordernis nach § 250 Abs. 1 lit. c BAO) ist der bekämpfte Bescheid (von Amts wegen) grundsätzlich auf seine insgesamt bestehende Rechtmäßigkeit erforderlichenfalls auch über den in der Berufung geltend gemachten Änderungsumfang hinaus (umfassend) zu prüfen (vgl. insbesondere § 115 Abs. 1 BAO…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…gegebene gemeine Wert geringer als ein nach der GrWV ermittelter Wert ist. 3.15. Nachweis geringerer gemeiner Wert durch Gutachten Darf ein nicht allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Immobilien- und Liegenschaftsbewertungen durchführen, wo der ermittelte Verkehrswert anschließend zur Berechnung der Grunderwerbsteuer rechtswirksam herangezogen wird…