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BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…Abs. 1 Z 5 BAO: "Unter einer Lebensgemeinschaft (iSd § 72 Abs. 2 StGB) wird eine auf längere Dauer ausgerichtete, ihrem Wesen nach der Beziehung miteinander verheirateter Personen gleichkommende Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft verstanden (zB OGH 18.4.1985, 13 Os 39/85, SSt 56/29…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

…Vorsorge gegen die Verschiebung stiller Reserven wurde in Fall b) nicht getroffen. 5.3. Fragestellung 1. Können die beiden oben dargestellten Vermögensübertragungen nach der jeweils gewählten rechtsgeschäftlichen Gestaltung beurteilt werden oder müssen - ggf. nach ergänzenden Sachverhaltsermittlungen - amtswegig die Grundsätze des Umgründungssteuerrechtes zur Anwendung kommen? 2…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…Welche Anordnungen die maßgebenden sind, wird insbesondere von der Art der Tätigkeit abhängen. Maßgebend ist die laufende Geschäftsführung. Zu ihr gehören die tatsächlichen und rechtsgeschäftlichen Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb der Gesellschaft mit sich bringt und solche organisatorischen Maßnahmen, die zur gewöhnlichen Verwaltung der Gesellschaft…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Kontrollierenden getroffen werden. Bloße Zustimmungs- oder Vetorechte begründen für sich allein daher noch keine wirksame Kontrolle auf andere Weise. Auch persönliche Beziehungen zu der obersten Führungsebene oder zu Gesellschaftern oder Aktionären können Kontrolle auf andere Weise begründen, wenn diese derart gestaltet sind, dass diese Person…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte erstmals im Jahr 2001 eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Besprechung…