…Reihe von Umgründungsschritten zu einer Gruppenbildung führt. In diesen Fällen handelt es sich um einen Sachverhalt und einen Antrag. Ein solcher Antrag kann auch mehrere Rechtsfragen zu mehreren Abgabenarten beinhalten, ohne dass es sich dabei um mehrere Anträge handelt. Demzufolge fällt auch der Verwaltungskostenbeitrag nur…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
1. Erlassung eines endgültigen Bescheides nach einem vorläufigen Bescheid Ein Bescheid ergeht vorläufig. Eine Ungewissheit im Sinn des § 200 BAO liegt nicht vor. 1.1. Fragestellung Ist die Erlassung eines endgültigen Bescheides zulässig? 1.2. Lösung Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, zuletzt ausgeführt im Erkenntnis…
…über die Zulässigkeit einer Revision, so ist das Erkenntnis/der Beschluss mangelhaft. In einer allfälligen ordentlichen Revision ist es jedoch empfehlenswert, auch darauf einzugehen, warum eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG vorliegt. 1.2. Hat das BFG in seinem…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
…2003) dargelegten Rechtsansicht abzugehen. Diese Richtlinie ist daher weiterhin unverändert anzuwenden. 3. Die Ausführungen im Pkt. 2 stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen über die Rechtsfolgen des Urteils des EuGH vom 12. Jänner 2006, C-494/03, dar. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
Abzugsfähigkeit von Strafen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht Abzugsfähigkeit von Strafen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht Bezughabende Norm § 4 Abs. 4 EStG 1988; EStR 2000 Rz 1523a Sachverhalt Mit Wirkung vom 04.05.2004 hat die A-AG durch eine Tochtergesellschaft die B-Gruppe übernommen…
1. § 4 Abs 4 Z 4a EStG 1988 (Rz 1298 - 1313 EStR 2000) Forschungsfreibetrag Sachverhalt: Die österreichische Tochter einer deutschen Muttergesellschaft erbringt für diese Forschungs- und Entwicklungaufgaben, insbesondere im Bereich Großserienproduktentwicklung. Sie nimmt für ihre Forschungsaufwendungen den Forschungsfreibetrag gemäß § 4 Abs 4 Z 4a EStG…