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BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…heilt gemäß § 9 Abs. 3 zweiter Satz ZustG in dem Zeitpunkt, in dem das Dokument dem Zustellbevollmächtigten tatsächlich (somit körperlich, nicht zB per Mail oder Fax) zugekommen ist. 8. Abgabenrechtliche Geheimhaltung - Auskunft an Landesschulrat 8.1. Bezughabende Norm § 48a BAO 8.2. Sachverhalt Beim Landesschulrat…

BMF-010220/0026-IV/9/2007Mineralölsteuerfreie Abgabe von Schiffsbetriebsstoffen an Donauschiffe – Erlass GZ. VS-1131/13-III/11/96 - Änderung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0026-IV/9/200713.02.2007

…Datum, vorgesehene Uhrzeit der Betankung, Bezeichnung des (der) zu betankenden Schiffe(s) und eindeutige Bezeichnung der vorgesehenen Betankungsstelle nachweislich vorab so zeitgerecht zu melden (Fax, E-Mail), dass dieses gegebenenfalls Kontrollen vor Ort vornehmen kann. Wird die Vorabmeldung per Fax übermittelt, ist eine zusätzliche Versandanzeige…

BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…GmbH nicht eingeholt, so wie auch sonst keine Nachforschungen über ihre Funktion bei der D-GmbH angestellt werden. Kaufverträge werden ausschließlich per Fax übermittelt, wobei die dabei aufscheinende Faxnummer der D-GmbH nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Die Neuwagen werden von verschiedenen Personen, die sich…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…der beiden Vertragsstaaten ist (im Folgenden als die "zuständige Amtsperson der OECD" bezeichnet), erforderlich ist. b)Der Antrag auf Bestellung kann per E-Mail oder per Fax erfolgen und hat die betroffenen Vertragsstaaten zu benennen. Der Antrag darf keine anderen Informationen über den Verständigungsfall enthalten…