AlleRichtlinienErlässe & Informationen2EAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen
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2025-0.826.574Änderung der Arbeitsrichtlinie ZK-1580; Ausfuhr - Übergangsregelungen für das vereinfachte Bewilligungsverfahren für die passive Veredelung auf der Grundlage einer Zollanmeldung gemäß Artikel 163 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.826.57414.10.2025
Bis zur technischen Umsetzung der erforderlichen Angaben in der Ausfuhranmeldung bei Überführung in die passive Veredelung im vereinfachten Bewilligungsverfahren auf der Grundlage einer Zollanmeldung gemäß Artikel 163 UZK-DA sind diese Angaben als zusätzliche Informationen (Datenelement 12 02 000 000) wie folgt einzutragen: 12 02…
BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500
Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016
…allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser Bewilligung ist einerseits über die Sicherheit…