Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
…Frage Handelt es sich um einen Antrag oder um zwei Anträge? 2.3. Lösung Bei Verrechnungspreisfragen und Fragen zu Umgründungsvorgängen ist ein inhaltlicher Zusammenhang nicht erkennbar, der bei Umgründungen und Gruppenbesteuerung aber möglich ist. Es liegen daher zwei Sachverhalte und somit zwei Anträge vor. 3…
…sonstigen Einrichtungen zum Zweck der Losungsermittlung der Terminus Geschäftsvorfall verwendet wird, bezieht sich dies auf erfolgswirksame Geschäftsvorfälle laut BAO, die im Rahmen von Kassensystemen oder sonstigen in der Richtlinie geregelten elektronischen Auszeichnungssystemen erfasst werden. 2.4.1.3. Nicht zu erfassende Geschäftsvorfälle Der Erlass behandelt…
…wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt (Empfängerortprinzip). Erbringt ein österreichischer Unternehmer eine derartige sonstige Leistung an einen Unternehmer aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, ist diese in Österreich nicht steuerbar. Es kommt gemäß Art. 196 der RL 2006/112/EG idF der RL 2008/8/EG zwingend…
… VwGH 24.10.2000, 2000/14/0091). Bei produktionsgebundenen Unternehmen sind das Betriebsgebäude sowie die Maschinen, Anlagen und Einrichtungen die wesentliche Grundlage, nicht jedoch der Kundenstock (zB VwGH 29.1.1998, 95/15/0037, betreffend Produktion und Abfüllung chemisch-technischer Produkte). Die Maschinen für die…
…im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Informationsschreiben nicht abgeleitet werden. Um die einheitliche Auslegung und Anwendung der Richtlinie (EU) 2018/822 in der Europäischen Union sicherzustellen, ist eine Abstimmung der einzelstaatlichen Rechtsansichten auf…
…Verbücherung erfolgt nicht. In weiterer Folge investiert die Stiftung ihre Barmittel ua in folgende Bereiche, die dem Fruchtnießer (= Stifter = Begünstigter) unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden: Sie errichtet Bauten, die Wohnzwecken des Stifters sowie dessen Familie dienen und trägt sämtliche Kosten für Einrichtung, Hausrat…
…bei dieser Publikation zu erwähnen, dass das Projekt von der EU finanziert wurde. Nach UStR 2000 Rz 32 sind die im Rahmen des Aktionsprogramms zur Durchführung einer Berufsbildungspolitik der EU - "Leonardo da Vinci" - gewährten EU-Zuschüsse an die Projektträger nicht steuerbar. Gilt diese Beurteilung nur…
…vorsieht; es kann daher Fälle geben, dass in Österreich Einkünfte freizustellen sind, die im anderen Staat nicht besteuert werden und für die daher kein Besteuerungsnachweis erbracht werden kann. Allerdings kann die Nichtbeibringung eines Besteuerungsnachweises auch auf andere Gründe zurückzuführen sein, die erkennen lassen könnten, dass…
…von seinem Verrechnungskonto und überweist diesen an den (die) Kommanditisten (meist Kinder) zur Abdeckung der aufgelaufenen Verlustbeträge. In der Praxis wird dies idR nicht mehr als eine Umbuchung zwischen Komplementär- und Kommanditkonten bedeuten. Mit dem solcherart aufgefüllten Kommanditanteil sollte in der Folge entsprechend disponiert werden…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…bzw., dass bei E/A-Rechnern oder Pauschalierern die Tätigkeitsvergütung überhaupt nur bei der Gewinnverteilung berücksichtigt wird, eine tatsächliche Auszahlung an den Mitunternehmer aber nicht erfolgt (angenommen wird, dass die eingebuchte Tätigkeitsvergütung grundsätzlich der Höhe nach angemessen ist)? Lösung Der vorliegende Sachverhalt ist zunächst daraufhin…
…Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Einkommensteuerprotokoll 2002 nicht abgeleitet werden. 26. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Wiesner Für…
…das durch das DBA-Schweiz ausgelöst wird. Wer etwa nach Monaco zieht, kann ebenfalls nicht beim Wegzug besteuert werden (weil er hierdurch - so wie jetzt bei Wegzug in die Schweiz - keine Maßnahme setzt, die zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes führt), sondern kann - ebenfalls wie im…