Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
…Frage Handelt es sich um einen Antrag oder um zwei Anträge? 2.3. Lösung Bei Verrechnungspreisfragen und Fragen zu Umgründungsvorgängen ist ein inhaltlicher Zusammenhang nicht erkennbar, der bei Umgründungen und Gruppenbesteuerung aber möglich ist. Es liegen daher zwei Sachverhalte und somit zwei Anträge vor. 3…
…8/2019, keine Auslegungshilfe mehr dar. Dieser Erlass ist ab Veröffentlichung in der Findok als Auslegungsbehelf heranzuziehen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen Erlass zu unterbleiben. Sollten Regelungen…
…wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt (Empfängerortprinzip). Erbringt ein österreichischer Unternehmer eine derartige sonstige Leistung an einen Unternehmer aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, ist diese in Österreich nicht steuerbar. Es kommt gemäß Art. 196 der RL 2006/112/EG idF der RL 2008/8/EG zwingend…
…im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Informationsschreiben nicht abgeleitet werden. Um die einheitliche Auslegung und Anwendung der Richtlinie (EU) 2018/822 in der Europäischen Union sicherzustellen, ist eine Abstimmung der einzelstaatlichen Rechtsansichten auf…