RIS AI
6 Treffer381 msnur geltende Fassungen
2024-0.235.229Einbringungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter (Mitglieder) einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.235.22926.03.2024

…haben die Abgabenbescheide an die Personenvereinigung als Abgabensubjekt zu ergehen. Da Abgabenbescheide - von Fällen der Gesamtrechtsnachfolge (§ 19 BAO) abgesehen - nur gegen den im Bescheid genannten Bescheidadressaten Wirkung entfalten können, wird mit den an die nicht rechtsfähige Personenvereinigung ergangenen Abgabescheiden nur gegen diese ein wirksames Leistungsgebot…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…die nicht den Spruch des mit Beschwerde bekämpften Bescheides gebildet hat. Da zum Spruch eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 3 BAO auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber gehört, besteht - trotzdem die Aufhebung an die gleiche, als solche rechtsfähige Verfahrenspartei und Bescheidempfängerin "OG…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…Feststellungen sind auch Einkünfte aus der Vermietung allgemeiner Teile einzubeziehen. § 188 Abs. 1 BAO ist ferner nicht anzuwenden bei nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wenn ihr alleiniger Zweck sich auf die Erfüllung eines einzigen Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages beschränkt (§ 188 Abs…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

… 12 BAO) 5.1 Haftungstatbestand Nach § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…auch rechtsfähig sein kann. Ein Trust iSd WiEReG hat folgende Eigenschaften: 1.Das Vermögen des Trusts stellt ein getrenntes Sondervermögen dar und ist nicht Bestandteil des persönlichen Vermögens des Trustees; 2.die Rechte in Bezug auf das Vermögen des Trusts lauten bei nicht rechtsfähigen Trusts…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…könnte nicht nur eine Einzelperson sein. Zum Beispiel könnte der Feststellungsbescheid nicht an A (als Einzelperson) ergehen und im Spruch die Einkünfteverteilung an A und B vornehmen. Zulässig wäre es allerdings, bei einer bereits beendeten zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Personengemeinschaft den Feststellungsbescheid "An A und weitere…