…haben die Abgabenbescheide an die Personenvereinigung als Abgabensubjekt zu ergehen. Da Abgabenbescheide - von Fällen der Gesamtrechtsnachfolge (§ 19 BAO) abgesehen - nur gegen den im Bescheid genannten Bescheidadressaten Wirkung entfalten können, wird mit den an die nicht rechtsfähige Personenvereinigung ergangenen Abgabescheiden nur gegen diese ein wirksames Leistungsgebot…
…die nicht den Spruch des mit Beschwerde bekämpften Bescheides gebildet hat. Da zum Spruch eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 3 BAO auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber gehört, besteht - trotzdem die Aufhebung an die gleiche, als solche rechtsfähige Verfahrenspartei und Bescheidempfängerin "OG…
…Feststellungen sind auch Einkünfte aus der Vermietung allgemeiner Teile einzubeziehen. § 188 Abs. 1 BAO ist ferner nicht anzuwenden bei nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wenn ihr alleiniger Zweck sich auf die Erfüllung eines einzigen Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages beschränkt (§ 188 Abs…
… 12 BAO) 5.1 Haftungstatbestand Nach § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes…
…auch rechtsfähig sein kann. Ein Trust iSd WiEReG hat folgende Eigenschaften: 1.Das Vermögen des Trusts stellt ein getrenntes Sondervermögen dar und ist nicht Bestandteil des persönlichen Vermögens des Trustees; 2.die Rechte in Bezug auf das Vermögen des Trusts lauten bei nicht rechtsfähigen Trusts…
…könnte nicht nur eine Einzelperson sein. Zum Beispiel könnte der Feststellungsbescheid nicht an A (als Einzelperson) ergehen und im Spruch die Einkünfteverteilung an A und B vornehmen. Zulässig wäre es allerdings, bei einer bereits beendeten zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Personengemeinschaft den Feststellungsbescheid "An A und weitere…