…Freibetrag für investierte Gewinne ist insoweit für den Gewinnfreibetrag nicht anzuwenden, sie bleibt aber für den Freibetrag für investierte Gewinne weiterhin aufrecht. Die EStR 2000 wird entsprechend angepasst werden. In sämtlichen anfragegegenständlichen Fällen ist die Bemessungsgrundlage für den Gewinnfreibetrag daher ohne endbesteuerungsfähige Kapitalerträge zu ermitteln…
…409, 444 und 448 dürfen nicht ausgefüllt werden. Inländische und/oder ausländische halbsatzbegünstigte Einkünfte (Dividenden) sind in Kennzahl 423 einzutragen. Eine anrechenbare KESt auf inländische endbesteuerungsfähige Kapitalerträge ist in Kennzahl 375 einzutragen. Dies gilt auch für allfällige anrechenbare ausländische Quellensteuern bis zur Höhe des zustehenden…
…das durch das DBA-Schweiz ausgelöst wird. Wer etwa nach Monaco zieht, kann ebenfalls nicht beim Wegzug besteuert werden (weil er hierdurch - so wie jetzt bei Wegzug in die Schweiz - keine Maßnahme setzt, die zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes führt), sondern kann - ebenfalls wie im…
…die depotführende Bank wusste oder wissen musste, dass der Kunde ("Versicherungsnehmer") und nicht das Versicherungsunternehmen über die im Deckungsstock befindlichen Vermögenswerte verfügen kann (siehe Pkt. 2). Ist dies der Fall, ist die Kapitalertragsteuer grundsätzlich der depotführenden Bank vorzuschreiben. Dies gilt sinngemäß auch für die EU…
…deren Verteilung dem Gesellschaftsvertrag folgend einzelnen Beschlussfassungen vorbehalten war; negative Kapitalkonten werden nicht ausgewiesen. Mit Notariatsakt vom 09.07.2009 treten die vier Kommanditisten Teile ihrer Anteile an einen neu eintretenden Gesellschafter ab, sodass im Ergebnis alle fünf Gesellschafter am Vermögen zu jeweils 20% beteiligt…
…seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Bedenken, künftighin solche Anträge ungeachtet der in der jeweiligen völkerrechtlichen Vereinbarung oder der Verordnung festgelegten Frist anzuerkennen, sofern sie spätestens vor Ablauf des fünften auf die Fälligkeit der Kapitalerträge folgenden Kalenderjahres eingereicht werden. Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Aus gegebenem Anlass teilt das Bundesministerium für Finanzen seine Auffassung über die Behandlung des Zinsenertrages portugiesischer Anleihen mit. Über die innerstaatlichen und zwischenstaatlichen gesetzlichen Regelungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. Artikel 23 Abs. 3 des österreichisch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 29. Dezember 1970…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…2 BAO ist dort belegen, wo sich eine Person unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass diese Person an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorrübergehend verweilt. Bereits eines der Kriterien, also Wohnung ODER gewöhnlicher Aufenthalt, reicht für die Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht…
…fortentwickelt worden ist, dass ein nicht erklärter Einlagentatbestand festgestellt oder die Eigenschaft eines erklärten Einlagentatbestandes verneint wird, bzw. dass erklärte Ausschüttungen oder Einlagenrückzahlungen zu Unrecht als solche behandelt wurden. In diesen Fällen ist neben den ertragsteuerlichen Korrekturen (Erlassung eines Haftungsbescheides hinsichtlich einer nicht erhobenen Kapitalertragsteuer…
…Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr. 204/2001 und BGBl. III Nr. 22/2007, nicht eingeschränkt. Denn nach Art. 18 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr. 204/2001 und BGBl…
…die die ausländischen Künstler unter Vertrag nimmt und müssen daher in der wirtschaftlichen Realität die Einkünfte nicht ihr, sondern den ausländischen Künstlern bzw. deren Agenturen zugerechnet werden, dann trifft den Subveranstalter die Abzugsverpflichtung nach § 99 EStG 1988. Siehe die analoge Problematik im Bereich der Kapitalertragsteuer…
…Vorschriften, sowie die Vorschriften betreffend die Sorgfaltspflichten, die Zurechnung und die Unbeachtlichkeit von Anbringen übernommen. Dem Zweck und Volumen der Datenübermittlung und dem Teilnehmerkreis entsprechend soll die Datenübermittlung nicht online, sondern ausschließlich im Weg der Datenstromübermittlung bzw. im Weg eines Webservices erfolgen. 2.2 Zu …
…Da § 121a Abs. 1 BAO nur von Schenkungen unter Lebenden spricht, sind alle Erwerbe von Todes wegen nicht von der Anzeigepflicht des § 121a BAO erfasst. Wird jedoch ein Erbteil in der Folge vom Erben an einen Dritten verschenkt, handelt es sich dabei um eine Schenkung…
…Eine ausgeübte Option kann auch nur bis zum 31.10.2012 widerrufen werden; eine spätere Rücknahme ist nicht zulässig. Stichtag für die Besteuerung ist der 30.11.2012 (Entstehung der Steuerschuld). Verstirbt daher ein Anwartschafts- oder Leistungsberechtigter ohne Hinterbliebene zu hinterlassen bis 30.11.2012…
…im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Informationsschreiben nicht abgeleitet werden. Um die einheitliche Auslegung und Anwendung der Richtlinie (EU) 2018/822 in der Europäischen Union sicherzustellen, ist eine Abstimmung der einzelstaatlichen Rechtsansichten auf…
…Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Einkommensteuerprotokoll 2002 nicht abgeleitet werden. 26. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Wiesner Für…
…Zum Bilanzstichtag 31.12.X2 wird ein Betrag von 1.000 einer Gewinnrücklage zugewiesen, wobei dieser Vorgang sich nicht in den Evidenzkonten widerspiegelt, weil die Innenfinanzierung als einheitliche Größe dargestellt wird. | | 31.12.X3 | Eingefordertes Nennkapital | 45.000 | Kapitalrücklagen |…
…Für diese Grundstücke besteht kein Regelungsbedarf, daher erstreckt sich § 30 Abs. 4 EStG 1988 auf diese Grundstücke nicht. Aus dem Aufbau des § 30 EStG 1988 ist ersichtlich, dass Abs. 4 nur eine Sondernorm für bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung beim Veräußerer vorhandene Grundstücke…