…aufgrund der für die Berechnung der Firmenwertabschreibung relevanten Parameter (Anschaffungskosten/unternehmensrechtliches Eigenkapital /st. Reserven im nicht abnutzbaren Anlagevermögen), die Firmenwertabschreibung mit 50% der Anschaffungskosten begrenzt. Daher wird aus Sicht des Käufers vom Netto-Anschaffungswert iHv 66.000.000 im Ausmaß von 50% der Firmenwert iHv…
…Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Für die Zugrundelegung einer längeren Nutzungsdauer ist ein derartiges Gutachten nicht erforderlich. Bei Inanspruchnahme der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung (Voll- oder Teilpauschalierung), ist auch die jährliche Absetzung für Abnutzung des abnutzbaren Anlagevermögens des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von der pauschalen Gewinnermittlung erfasst. Ein…
…zur Beseitigung von Hochwasserschäden nicht als Instandsetzungsaufwand, sondern als sofort absetzbarer Instandhaltungsaufwand zu behandeln (siehe dazu EStR 2000 Rz 6468 sowie 6467). Dies gilt sinngemäß auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens mit einer Mindestnutzungsdauer…
…Einkünfte | Pos. 7: | - auf ausländische Beteiligungen entfallende nicht abzugsfähige Personensteuern3) | Pos. 8: | - steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 3) | sonstige: | +/- Erläuterungen: 1) Die Zu-/Abrechnungen entsprechen jenen des Berechnungsformulares V 96. 2) Für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die bis 31…
…so großem Gewicht, dass sie nach dem Willen des Gesetzgebers eine den Bilanzierungsgrundsätzen entsprechende Behandlung erfahren sollen. Vom Anwendungsbereich sind daher nur Wirtschaftsgüter erfasst, die wären sie Anlagevermögen nicht abnutzbar sind und sich von ihrer Werthaltigkeit als Vermögensanlage eignen. 2. Erfasste Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen…
…eingeräumt werden sollen, kommt beim Grundstückseigentümer eine Zurechnung zu einem Gebäude nicht in Betracht; das Gebäude gilt nämlich gemäß § 6 Baurechtsgesetz zivilrechtlich als Zubehör des Baurechts und ist dem Baurechtsnehmer wirtschaftlich zuzurechnen. Für den Grundstückseigentümer liegt daher ein eigenständiges grundsätzlich abnutzbares Wirtschaftsgut vor. Dieses ist…
…oder sind die historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht bekannt, ist aus Vereinfachungsgründen davon auszugehen, dass der Buchwert (historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die Abschreibung für Absetzung) dem Teilwert des Gebäudes entspricht und dieser sich mit dem gemeinen Wert deckt (Teilwertfiktion bei abnutzbaren Anlagegütern; vgl…