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BMF-010203/0549-IV/6/2005Einkommensteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0549-IV/6/200507.10.2005

…Z 2 EStG 1988 vor. Danach ist der nachträgliche Eingang einer abgeschriebenen Forderung steuerpflichtig. Die Bestimmung dient dazu, Einkünfte mit einem engen Zusammenhang zum Betrieb noch der betrieblichen Sphäre zuzuweisen. Einen engen Zusammenhang weisen Wertänderungen an all jenen Wirtschaftsgütern auf, die außerhalb des beendeten Betriebes…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…und Kursverlusten führt bei den betroffenen Bilanzposten zu einer unmittelbaren Erhöhung bzw. Verminderung des jeweiligen Bilanzansatzes. Kursgewinne aus der Euro-Einführung sind daher gleichsam als nachträgliche Anschaffungskosten direkt den Aktivposten hinzuzurechnen bzw. von den Passivposten abzuziehen, Kursverluste sind spiegelbildlich zu behandeln (dh. nicht in Form…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

Das Bundesministerium für Finanzen teilt zum Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004 Folgendes mit: Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise fand im Juni 2004 die jährliche so genannte Bundeseinkommensteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzämtern statt, bei der in der Praxis auftauchende Zweifelsfragen in den…

BMF-010203/0023-VI/6/2014Ergebnisumrechnung von IAS/IFRS-Einzelabschlüssen ausländischer Gruppenmitglieder
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0023-VI/6/201404.02.2014

…zulässig. Der voraussichtliche Restwert soll nicht unterschritten werden. Die Abschreibung beginnt mit Betriebsbereitschaft. Abwertungen auf Grund von dauerhaften Wertminderungen sind zu berücksichtigen. | Steuerlich ist nur die lineare Abschreibung zulässig; steuerliche Besonderheiten wie zB die Halbjahresregel oder die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter sind zu berücksichtigen. Die…

BMF-010203/0514-VI/6/2008Richtlinien für die Lagerbewertung im Buchhandel - Fassung 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0514-VI/6/200822.10.2008

Allgemeines Diese Richtlinien dienen einer Erleichterung der Lagerbewertung im Buchhandel. Ihr Zweck ist einerseits eine gleichmäßigen Bewertung im gesamten Bundesgebietes zu ermöglichen, andererseits soll eine den praktischen Erfordernissen des Buchhandels Rechnung tragende Bewertung innerhalb der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende…

BMF-010203/0286-VI/6/2012Information zur Behandlung von "Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen" bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (§ 4 Abs. 3 EStG 1988 idF des 1. Stabilitätsgesetzes 2012)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0286-VI/6/201220.06.2012

Mit dem 1. StabG 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, wurde § 4 Abs. 3 EStG 1988 um folgende Sätze erweitert: Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

…Regel mit 85% des Vermögenswertes V (Abschnitt 1) angenommen werden können. Kann der Steuerpflichtige nachweisen, zB durch den ersten Jahresabschluss nach dem Gründungsstichtag, dass darüber hinausgehende Wertminderungen, insbesondere durch Anlaufverluste, eingetreten sind, so ist der niedrigere nachgewiesene Vermögens- und Ertragswert als Grundlage für die Feststellung…

2026-0.720.630Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Kassenwerten zum 1. September 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.720.63027.08.2026

In Abänderung des Erlasses vom 29. Juli 2026, 2026-0.640.491, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. September 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…

08 1037/1-IV/8/01Wiener Verfahren 1996 - Berechnung in Euro sowie Klarstellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/0105.02.2002

Allgemeines Gemäß § 193 Abs. 4 HGB in Verbindung mit Art. X § 2 Abs. 1 des 1. Euro-Justizbegleitgesetzes müssen Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2001 enden, in Euro aufgestellt werden. Wurde eine Handelsbilanz in Euro erstellt, ist das Wiener Verfahren 1996 (Abschnitt…

BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

Teilwertberichtigung von unverzinslichen Darlehen im Konzern Teilwertberichtigung von unverzinslichen Darlehen im Konzern Sachverhalt Die Muttergesellschaft A gewährt jeweils knapp vor Ende des Bilanzstichtages unverzinsliche Darlehen an 100-prozentige Tochtergesellschaften. Die Tochtergesellschaften verwenden diese Darlehen für Gesellschaftereinlagen in nachgeordnete Gesellschaften. Die unverzinslichen Darlehen von ca. Euro…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 3/3

| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

§ 12 BewG 1955, 161 ff HGB Bewertung eines negativen Kommanditanteils bei Grundstücksbesitz der KG Mit Rücksicht auf die einschlägigen handelsrechtlichen Haftungsbeschränkungen ist dem Kommanditisten nach Rechtsprechung und Literatur zum BewG 1955 kein negativer steuerlicher Wert zuzurechnen. Stattdessen erfolgt der Wertansatz mit Null. Der Negativüberhang trifft…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…dokumentiert. Das Wahlrecht besteht unabhängig von einer vorangegangen unternehmensrechtlichen Auflösung disponibler Rücklagen gegen den Bilanzgewinn (nicht gebundene Kapitalrücklagen und freie Gewinnrücklagen). Eine nachträgliche Änderung der steuerlichen Qualifikation der getroffenen Entscheidung ist nicht möglich. Da die Entscheidung spätestens mit der KESt-Anmeldung getroffen sein muss, kann…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…2001 seinen Söhnen; am erstgenannten Objekt behielt er sich das Fruchtgenussrecht. Wie sind im Falle nachträglicher Betriebsausgaben die Tilgungs- und Zinsenzahlungen für später eingegangene außerbetriebliche Kredite bei der Berechnung der Zumutbarkeit von Tilgungszahlungen (Rz 1437 EStR 2000) für einen älteren betrieblichen Kredit zu berücksichtigen? Der…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…6.7. Anteilsberichtigung im Wohnungseigentum Wie ist vorzugehen, wenn es bei Wohnungseigentum zu nachträglichen Anteils-(Nutzwert-)Berichtigungen (zB weil die tatsächlich errichtete Wohnungsgröße von jener laut Bauplan abweicht) kommt? Lösung: Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich der gemeine Wert der verschobenen Anteile heranzuziehen. Bei…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

Auf Grund des § 46 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 44 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.104/2019, wird nach Beratung in der forstwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates kundgemacht: Die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen…