…oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen (vgl. VwGH 27.01.2011, 2007/15/0262). Die nachteiligen Folgen einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung eines im Abgabenverfahren offengelegten Sachverhaltes lassen sich demnach bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen.…
…der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig, durch welche Umstände veranlasst - lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Weg der Wiederaufnahme des Verfahrens…
…dargestellt: Beispiel 1: Fraglich ist, ob die bis 31.12.2013 bei der PE KapGes steuerhängigen stillen Reserven (zB in "Altvermögen" natürlicher Personen) in Evidenz zu nehmen sind und bei tatsächlicher Realisierung im Fonds - unabhängig davon, ob natürliche oder juristische Personen an der PE KapGes…
…Mietverträge zwischen A, B und der Miteigentumsgemeinschaft wurden nicht geschlossen. Nunmehr will A seinen Betrieb aufgeben bzw veräußern. Stellt ein (selbständig nutzbarer und auch tatsächlich selbständig genutzter) Gebäudeanteil - anders als eine Eigentumswohnung in einem Gebäude (RZ 567) - kein eigenständiges Wirtschaftsgut dar? Für das Unterbleiben einer…
…Für jene Fälle, in denen der ausländische Arbeitgeber in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer beschäftigt, die tatsächlich überwiegend in Österreich tätig sind und für die kein freiwilliger Lohnsteuerabzug vorgenommen wird, wurde eine Verpflichtung zur Übermittlung von Daten im Sinne einer Lohnbescheinigung gesetzlich verankert. Diese Lohnbescheinigung hat…
…Gilt ein nach dem Tarif zu versteuernder Sechstelüberhang hinsichtlich des Kontrollsechstels als laufender Bezug, der zur Erhöhung des Kontrollsechstels führt? Für die Sechstel- bzw. Kontrollsechstelberechnung dürfen nur tatsächliche laufende Bezüge herangezogen werden, nicht hingegen gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 zu versteuernde sonstige Bezüge. 6…