RIS AI
4 Treffer354 msnur geltende Fassungen
BMF-010220/0103-III/11/2017Information zur Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Interpretation von Ausnahmen zu den Beitragstatbeständen gem. § 3 Abs. 1a Z 4-6 Altlastensanierungsgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 103/2013
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0103-III/11/201709.06.2017

…I Nr. 103/2013 hält das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Folgendes fest: Voraussetzung für die beitragsfreie Verwertung von Bodenaushubmaterial, Erdaushub und mineralischen Baurestmassen ist unter anderem, dass diese "zulässigerweise" erfolgt, das heißt, entsprechende Genehmigungen…

BMF-010220/0149-IV/8/2013Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erläuterungen betreffend die Ausnahmeregelungen für Stahlwerkschlacken und das Befördern von Abfällen außerhalb des Bundesgebietes
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0149-IV/8/201326.06.2013

…Stahlwerksschlacken, die sich für den Wiedereinsatz im Ingenieur- und Straßenbau eignen, erstreckt. Der damit verbundene Regelungsgedanke entspricht der für mineralische Baurestmassen bereits bestehenden Ausnahme in § 3 Abs. 1a Z 6 ALSAG. Durch die Einfügung einer Legaldefinition des Begriffs "Stahlwerksschlacken" im Klammerausdruck des Einleitungssatzes wird klargestellt…

BMF-010220/0222-IV/27/2005Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erläuterungen zum Altlastensanierungsgesetz betreffend die Rechtslage ab 1. Jänner 2006
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0222-IV/27/200522.12.2005

…dem Entwurf einer Abfallverzeichnisverordnung. Auch nach einer bloßen Umlagerung ist Bodenaushubmaterial als natürlich gewachsener Boden anzusehen. Durch die Bestimmung, dass der Anteil an bodenfremden Bestandteilen, zB mineralischen Baurestmassen, bis zu fünf Volumsprozent im Bodenaushubmaterial betragen darf, soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass insbesondere in…

BMF-010220/0044-III/11/2018Information zur Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erläuterungen zur Recycling-Baustoffverordnung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0044-III/11/201809.05.2018

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat unter GZ. BMLFUW-UW.2.1.6/0008-V/2/2018 Erläuterungen zur Recycling-Baustoffverordnung, die auch die Bestimmungen der Novelle BGBl. II Nr. 290/2016 (Novelle 2016) enthalten, herausgegeben. Diese Erläuterungen sind als Anlage angeschlossen. Weitere Informationen…