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BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…über das Gesamtgut nur gemeinsam zu verfügen. Im Hinblick auf die Gemeinschaftlichkeit aller Rechte und Pflichten wird im Falle der Einbringung von Grundstücken bei Begründung einer Gütergemeinschaft idR eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln sein. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist nach § 4 Abs…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…sodass die Partei einen Anspruch auf Durchführung der Wiederaufnahme nicht durchsetzen kann. Bei Seminaren und Tagungen wird den Mitarbeiter/innen zum Teil gesagt, dass man bei der Behandlung derartiger Anregungen großzügig sein soll, wenn kein Bagatellfall vorliegt, wenn keine mehrfache Wiederholung der Wiederaufnahme angeregt wird…

06 0101/3-IV/6/02Körperschaftsteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/3-IV/6/0226.11.2002

… 10 KStG 1988 soll eine mehrfache Belastung mit Körperschaftsteuer vermeiden, solange ein Ertrag (Gewinn) im Bereich der Körperschaften verbleibt, kann aber auf diesen bezogen keine eigenständige Steuerpflicht des Mutterunternehmens auslösen. Die Besteuerung des "Dividendenertrages" aus einer Liebhaberei-Körperschaft kann daher erst bei Ausschüttung des Ertrages…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…keine Begründung, Mängelbehebungsauftrag 24.1. Bezughabende Norm § 264 BAO 24.2. Sachverhalt Ein Vorlageantrag wird ohne Begründung eingebracht. 24.3. Frage Hat ein Mängelbehebungsauftrag durch das Bundesfinanzgericht (BFG) oder durch die Abgabenbehörde zu erfolgen? 24.4. Lösung Gemäß § 300 BAO ist ab Stellung eines Vorlageantrages…

BMF-010219/0428-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Workshop USt LSt IStR BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0428-VI/4/201525.11.2015

…für jeden Gesellschafter konkret anzuwendenden DBAs für Unternehmensgewinne zur Anwendung. Ein im Firmenbuch eingetragener österreichischer Sitz der OG kann von Relevanz sein, wenn er die Voraussetzungen zur Begründung einer Betriebsstätte im Sinne des Abkommens mit Ungarn erfüllt. 2.3.2.2. nach BAO Der ua…