…Als Ablagerungsmaßnahme gilt auch A) Mehr als einjähriges Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder mehr als dreijähriges Lagern von Abfällen zur Verwertung Das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung war schon bisher beitragspflichtig. Neu ist die Beitragspflicht für das mehr als dreijährige Lagern…
…zum Beitragstatbestand des Lagerns von Abfällen gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit. b ALSAG abzugehen. § 3 Abs. 1 Z 1 lit. b ALSAG normiert eine Altlastenbeitragspflicht für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen…
…87 (Gewährung von Einsicht in Lohnaufzeichnungen) EStG 1988. Für eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Person, die ihren Mittelpunkt der Tätigkeit für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in Österreich hat, hat ein ukrainischer Arbeitgeber ohne inländische Betriebstätte dem Finanzamt eine Lohnbescheinigung (Formular L17) zu übermitteln…
…14/01349). Von einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb kann noch ausgegangen werden, wenn die Einnahmen aus dem Nebenerwerb nicht mehr als 25% des geschätzten land- und forstwirtschaftlichen Umsatzes einschließlich des Umsatzes aus dem Nebenerwerb betragen (VwGH 19.2.1985, 84/14/0125). Wird der Umsatz…
…in Österreich tätig werdenden Arbeitnehmer dürfte gemäß § 81 EStG 1988 das Erfordernis zur Begründung einer Lohnsteuerbetriebstätte erfüllt sein, da eine für die Dauer von mehr als einem Monat unterhaltene feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung der durch den Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit dient, vorliegt…