…die als Kleinbusse anerkannt sind, ist es somit unerheblich, auf wieviel Personen das Fahrzeug kraftfahrrechtlich tatsächlich zugelassen ist und ob es als Personen- oder Güterbeförderungsfahrzeug konstruiert ist bzw. verwendet wird. 4.2Es fallen daher auch die als Kastenwagen bzw. Doppelkabinen-Kastenwagen konstruierten Fahrzeuge vom Typ…
Gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, ist Voraussetzung für die Anerkennung eines Fahrzeuges als Pritschenwagen ua. die zolltarifarische Einstufung des Fahrzeuges als Lastkraftwagen. Nach § 2 NoVAG erfolgt die Abgrenzung der…
Aufgrund des Finanz-Organisationsreformgesetzes (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019 sowie der Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG 1991), BGBl. Nr. 695/1991, durch das BGBl. I Nr. 18/2021, sind die Punkte 1.2, 1.4 und 4.3 des Erlasses zur Verordnung des Bundesministers…
Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…
Umstellung des Testzyklus Bisher wurde zur Feststellung der CO2/km-Werte von Fahrzeugen der NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) zugrunde gelegt. Nun kommt das neue Messverfahren nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) zur Anwendung, das auf weltweit gesammelten Fahrdaten basiert und mit seiner…
Die in § 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992 enthaltene Steuerbefreiung wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 geändert und lautet nunmehr: "9.Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen;" Diese Änderung wurde bereits…
Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) wurde in einigen Punkten aktualisiert. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen in erster Linie eine Klarstellung bei den Strafbestimmungen (GK-0400 Abschnitt 5.). Bundesministerium für Finanzen, 23. Juni 2009