… 42 InvFG ist die Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Fonds. 3. § 8 KStG 1988 (Rz 709 KStR 2001) Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen bei negativer Eigenkapitalquote Sachverhalt: Fremdfinanzierung eines Beteiligungserwerbs durch Darlehen, Nichtabzugsfähigkeit der Zinsen. Durch rückwirkende Umwandlung auf den Hauptgesellschafter ist Abzugsfähigkeit der Zinsen gegeben. Eigenkapitalquote negativ…
§ 12 UmgrStG; § 6 Z 14 lit. b EStG 1988; UmgrStR 2002 Rz 1276, 1279 iVm EStR 2000 Rz 2595 ff und §§ 23, 24 UmgrStG; § 24 Abs. 7 EStG 1988, UmgrStR 2002 Rz 1506, 1507 iVm EStR 2000 Rz 5718. 5.2. Sachverhalt Beispiel a): Seit…
Erhöhung der Firmenwertabschreibung durch Einlage (Zuschusszusage) Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 9 Abs. 7 KStG 1988 und KStR 2001 Rz 456 und Rz 457 Sachverhalt Die PS ist 100% Gesellschafterin der X-GmbH, deren Vermögen ausschließlich im, in Höhe von 19.900.000…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Die Dotierung von freien Gewinnrücklagen verändert den Stand der disponiblen Innenfinanzierung nicht. Sollen Innenfinanzierungsbeträge für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden, mindert sich dadurch der Stand der disponiblen Innenfinanzierung. Eine Erhöhung der indisponiblen Innenfinanzierung findet nicht statt; eine Erhöhung der indisponiblen Einlagen erfolgt erst nach…
| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…
…beim Erwerb eines Betriebes oder Teilbetriebes und der Firmenwert nach § 9 Abs. 7 KStG 1988 ("share deal"), wie beim Beteiligungserwerb in der Gruppenbesteuerung. Für ausländische Gruppenmitglieder findet die Bestimmung über den Firmenwert nach § 9 Abs. 7 KStG 1988 keine Anwendung (vgl KStR 2013 Rz 1014…