…geändert. Unter anderem wird mit 1. Jänner 2009 der nachstehende, gemäß Artikel 340a Zollkodex-DVO geprüfte und aktualisierte Anhang 44c (Waren mit erhöhtem Betrugsrisiko) angewendet. [Grafik] Die Warenliste, die insbesondere Auswirkungen auf die Sicherheitsleistung und die vorzuschreibende verbindliche Beförderungsroute hat, wurde erheblich gekürzt. Bundesministerium für…
Am 1. Oktober 2026 trat die Durchführungsverordnung (EU) 2026/551 in Kraft, mit der die Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 geändert wurde. Die Positionen und KN-Codes ex 1301 (Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame).) Nur der färbende Zusatzstoff E904, einschließlich Schellack…
…allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser Bewilligung ist einerseits über die Sicherheit…
…Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1 (UZK-DA) im Anwendungsgebiet folgende Waren zur mündlichen Anmeldung zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung erlaubt: Tiere nach Art. 223 UZK-DA, soweit sie: als Haustiere von Reisenden mitgeführt werden oder zur Ausübung einer Funktion (Polizeihunde oder…
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat ein Handbuch Export/grenzüberschreitende Verbringung von "Gebrauchtwaren" herausgegeben und unter https://secure.umweltbundesamt.at/edm_portal/cms.do?get=/portal/anwendungen/berichte-publikationen.main veröffentlicht. Mit diesem Handbuch (deutsch/englisch) werden Kriterien für die Unterscheidung…
… Zersetzung; Bombierung von Verpackungen. Die Information der zuständigen Behörden hat per E-Mail an baes@baes.gv.at zu erfolgen. Die Mitteilung hat Informationen zur Sendung, eine möglichst genaue Warenbeschreibung und die Gründe, die zur Annahme des Risikos geführt haben, zu enthalten. Nach Möglichkeit sind…