…Es handelt sich somit um eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft in Österreich. Geschäftsführer sind ausländische Personen. Es erfolgt jedenfalls keine Eintragung gemäß § 12 UGB einer "Inländischen Zweigniederlassung ausländischer Rechtsträger" sondern gemäß § 2 UGB "Unternehmer kraft Rechtsform". Bei der Vergabe der Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird nun…
…in der Vergangenheit bedürfte. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass einer Betriebstätte eines Unternehmens keine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt und für eine Betriebstätte sonach keine Ansässigkeit im Sinne eines DBA angenommen werden kann. Werden von diesem Unternehmen in Deutschland ansässige Arbeitnehmer zur Arbeitsausübung bei inländischen Unternehmen…
…neben seiner Einlage auch ein Agio iHv 4.000 gezahlt, sodass das indisponible Einlagen-Subkonto um 14.000 zu erhöhen ist. 3. Zum Bilanzstichtag 31.12.X2 erfolgt eine Auflösung der ungebundenen Kapitalrücklage von 5.000, wobei dieser Vorgang keine Auswirkungen auf die Qualifikation dieses…
…Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten Fällen…
…Die verdeckte Ausschüttung bewirkt auf Ebene der AB-GmbH keine Erhöhung des steuerlichen Gewinnes, weil die Leistung eines Agios als steuerneutrale Einlage iSd § 8 Abs. 1 KStG 1988 zu erfassen wäre, führt aber auf Ebene der Gesellschafter A und B zu KESt-pflichtigen Einkünften aus…
…Muttergesellschaft eine schweizerische AG ist? 4.4. Lösung Im Zuge der Revision des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein aus dem Jahr 2013 wurde Art. 10 neu gefasst. Art. 10 Abs. 1 iVm Abs. 2 lit. a DBA-Liechtenstein idF BGBl. III Nr. 302/2013 sieht nun keine…
…bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Vertragsstaaten abkommensberechtigt sind. (2) Dementsprechend bestehen keine Bedenken, auch im Verhältnis zu den übrigen DBA-Partnerstaaten den vorgenannten Körperschaften die zur Durchsetzung der jeweiligen…
…Überlasser keine Auswirkung. 6.5.3.2. Beschäftiger als Dienstgeber Rz 107 Die überlassenen Arbeitskräfte stehen idR in einem Dienstverhältnis zum Arbeitskräfteüberlasser, somit nicht zu jenem, der diese Arbeitskräfte in seinem Unternehmen zur Arbeitsleistung einsetzt (Beschäftiger). Sollte aber nicht der ausländische Überlasser, sondern der inländische…
…wieder sämtliche Anteile an der Senior GmbH - eine GmbH deutschen Rechts (Enkelgesellschaft). Im Jahr 1997 leistete die Großmuttergesellschaft an ihre Enkelgesellschaft einen Beitrag " auf das Agio ". In Deutschland wurde hierfür keine Gesellschaftsteuer erhoben, weil Deutschland gemäß Art. 7 Absatz 2 der die Gesellschaftsteuer betreffende Richtlinie…
…vom Settlor aufgestellten Regeln für einen oder mehrere Dritte (die Begünstigten/Beneficiaries) mit Wirkung gegen jedermann verwaltet oder verwendet. Trusts verfügen (idR) über keine eigene Rechtspersönlichkeit, lediglich der Trustee ist als Eigentümer des Trustvermögens aktiv- und passivlegitimiert. Als Gegenstand eines Trusts eignet sich jeder Vermögenswert…
…GmbH zu keinem neuen Anlaufzeitraum (vgl. LRL 1997 Punkt 9.7). 2.6. § 9 KStG 1988 Verlustermittlung des ausländischen Gruppenmitglieds Sachverhalt: Der Verlust 2004 des polnischen Gruppenmitglieds (GM) fließt in das Ergebnis 2005 des österreichischen Gruppenträgers (GT) ein. In der polnischen Bilanz ist eine Verbindlichkeit…
…kein Handlungsbedarf. Abzugsfähigkeit eines Kursverlustes Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 10 KStG 1988, KStR 2001 Rz 572, EStR 2000 Rz 2184 Sachverhalt Die öst. L-GmbH veräußert am 26.6.2008 (im Zeitraum 1.10.2007 - 30.9.2008) eine ausländische (tschechische) Schachtelbeteiligung. Der…
…auf den Erwerb eines inländischen Grundstücks keine Verpflichtung im Sinne der oben genannten Bestimmungen dar. Definitionsgemäß nicht in den Anwendungsbereich des WiEReG fallen: Im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften, da diese ein rechtlich unselbständiger Teil eines Rechtsträgers mit Sitz im Ausland sind Wohnungseigentümergemeinschaften Agrargemeinschaften Gesellschaften…
…Beispiel 7: Im Zuge einer Außenprüfung bei einer inländischen Konzerngesellschaft wird gemäß § 138 BAO Aufklärung über die Höhe des Veräußerungspreises für die Übertragung von selbstgeschaffenen Patenten auf eine nahestehende ausländische Patentverwertungsgesellschaft verlangt. Ist bereits im Rahmen der Prüfung mit einer Erhöhung des Veräußerungserlöses zu rechnen…