…14 - 16 BewG 1955 ist der für die Abzinsung anzuwendende Zinssatz mit 5,5% gesetzlich vorgegeben. Für Zwecke der Kapitalisierung von Rechten kann daher kein anderer Zinssatz herangezogen werden. Das Wiener Verfahren ist eine Schätzungsmethode zur Bewertung von Gesellschaftsanteilen. Die Schätzungsmethode ist allerdings nicht normiert…
…3.2003, 97/14/0128), Vermögensverwalter im Sinn des § 80 Abs. 2 BAO. § 9 BAO stellt nicht auf eine faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten ab. Ein de facto Geschäftsführer ist kein Vertreter im Sinn des § 80 Abs. 1 BAO und des § 18 Abs. 1 GmbHG;…
…Werbeleistungen durchzuführen. Es liegt daher ein Leistungsaustausch zwischen der KÖR und der GmbH vor. Die Zahlungen der KÖR an die GmbH sind daher kein Zuschuss, sondern ein umsatzsteuerbares Entgelt für Werbeleistungen. Die GmbH ist in diesem Zusammenhang als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig und Vorsteuern können abgezogen werden…