…nicht üblich, eine Beteiligung und eine (werthaltige) Forderung unentgeltlich abzutreten. Vielmehr wäre es zu einer Veräußerung der Beteiligung und der Forderung zu einem angemessenen Preis gekommen. Auf Ebene der Körperschaft liegt daher eine verdeckte Ausschüttung in Höhe des Werts der Beteiligung und der Forderung im…
…bei Wegzug in die Schweiz - keine Maßnahme setzt, die zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes führt), sondern kann - ebenfalls wie im Verhältnis zur Schweiz - erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert werden (§ 98 Abs 1 Z 8 EStG 1988). DBA Schweiz neu; Anrechnungshöchstbetrag Sachverhalt Die Schweiz wendet bei…
…festgestellt, dass den wirtschaftlichen Beziehungen idR eine geringere Bedeutung als den persönlichen Beziehungen zukommt. Lediglich in Fällen, in denen die Aufenthalte am Familienwohnsitz im Vergleich zu den Aufenthalten an dem Ort, an dem die wirtschaftlichen Interessen belegen sind, von äußerst untergeordneter Bedeutung sind, könnte in…
…Erscheinungsbild zu erfolgen. Grundsätzlich ist bei einander fremd gegenüberstehenden Personen davon auszugehen, dass Rechtsbeziehungen so gestaltet werden, dass sie das tatsächliche Geschehen im Wirtschaftsleben widerspiegeln. Im geschäftlichen Verkehr kann daher grundsätzlich vermutet werden, dass zwei unabhängige Vertragspartner einander nichts schenken wollten. Die Beurteilung der Frage…
…2008 eine Villa auf Mallorca errichtet. Die Anschaffungskosten betrugen insgesamt EUR 8.821.281,58 (Grund und Boden + Gebäude). Bisher wurde für 2008 eine Besteuerung der Zuwendung an den Begünstigten wie folgt ermittelt: Der Begünstigte nutzte im Jahr 2008 insgesamt für 5 Wochen die Villa…
…EU-Meldepflichtgesetz (BGBl. I Nr. 91/2019; Inkrafttreten: 01.07.2020) erfolgt die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/822 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2011/16 bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustausches im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen, ABl. Nr. L 139 vom 05…
…Im Falle von Kreditvergaben durch Banken, welchen branchenübliche Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird jedoch keine Kontrolle alleine aufgrund der Finanzierung anzunehmen sein. Übliche Vertragsklauseln, die der Sicherung der Ansprüche der Gläubiger dienen (zB Zustimmungsvorbehalte zu weiteren Verpfändungen), führen auch im Falle von Kreditvergaben durch andere Kreditgeber…