…Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten inklusive Grund und Boden einschließlich aktivierungspflichtiger Aufwendungen und Kosten von Großreparaturen anzusetzen. Subventionen bzw. Zuwendungen iSd § 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 idgF kürzen die AfA-Bemessungsgrundlage nicht. Sind historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder Aufwendungen für Großreparaturen nicht mehr bekannt, so…
…nach § 18 KStG 1988 sind dabei grundsätzlich die historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten reduziert um die Abnutzung für Abschreibung in Höhe von 2% als Berechnungsgrundlage (Buchwert) heranzuziehen. Nachträgliche Umbauten, Zubauten oder Instandsetzungsarbeiten erhöhen die historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und werden damit ebenfalls mit 2% abgeschrieben. Für…
… 3 Abs. 1 Z 6 EStG iVm § 6 Z 10 EStG die abschreibbaren Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort kürzen. Daran ändert auch ein späterer Eingang des Förderungsbeitrages nichts, der sich nach der Rückzahlung der zur Finanzierung aufgenommenen Kreditvaluta richtet. Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben gemäß…