…409, 444 und 448 dürfen nicht ausgefüllt werden. Inländische und/oder ausländische halbsatzbegünstigte Einkünfte (Dividenden) sind in Kennzahl 423 einzutragen. Eine anrechenbare KESt auf inländische endbesteuerungsfähige Kapitalerträge ist in Kennzahl 375 einzutragen. Dies gilt auch für allfällige anrechenbare ausländische Quellensteuern bis zur Höhe des zustehenden…
…vorangegangene Zeiträume. 1.2. § 1 Abs 2 LVO-Tätigkeiten sowie "große Vermietung": Wenn es ungewiss bleibt, ob die Tätigkeit als Liebhaberei oder als Einkunftsquelle zu qualifizieren ist, sind vorläufige Bescheide zu erlassen. 2. Vorgangsweise bei vorzeitiger Beendigung von großer Vermietung und § 1 Abs 2 L…
…Einkommensteil entfällt. Beim Anrechnungsverfahren ist sodann die österreichische Einkommensteuer auf die Einkünfte, die im anderen Staat besteuert werden durften, und auf das restliche Einkommen verhältnismäßig aufzuteilen. Der auf die im anderen Staat zu besteuernden Einkünfte entfallende Teil der österreichischen Steuer bildet den "Höchstbetrag", bis zu…
…das DBA hingegen nur eine dem Art. 17 Abs 1 OECD-MA entsprechende Regelung, die lediglich die Besteuerung der Einkünfte des Sportlers in den Händen einer dritten Person ("echter" Sportlerdurchgriff), nicht jedoch jener des Trägervereins (der dritten Person) zulässt, so ist der ausländische Sportverein kraft…
…ursprünglich dem Artikel 19 des DBA zuzuordnende Ruhegehaltszahlung in den Händen der Rechtsnachfolgerin allein deshalb anders zuzuordnen wäre. Diese nachträglichen Einkünfte beim Rechtsnachfolger sind unter die abkommensrechtliche Einkunftsart einzuordnen, die für den Rechtsvorgänger maßgebend gewesen ist. Entsprechend ist auch für Zwecke der Anwendung des Artikels…
…ob die Zwischenschaltung dieser GmbH aus österreichischer Sicht steuerlich anzuerkennen ist. Eine Nichtanerkennung der Zwischenschaltung dieser Kapitalgesellschaft und damit eine Zurechnung der Einkünfte unmittelbar an die natürliche Person hätte insbesondere dann zu erfolgen, wenn (1) die Kapitalgesellschaft im Hinblick auf die betreffende Tätigkeit selbst Marktchancen…
…die EStR 2000 übernommen. § 37 Abs. 6 EStG 1988 bestimmt nämlich ausdrücklich, dass für das Vorliegen von Einkünften aus besonderen Waldnutzungen die Betriebsart unmaßgeblich ist. Dies bedeutet, dass die Begünstigung des halben Steuersatzes für Nachhaltsbetriebe und aussetzende Betriebe gleichermaßen gilt, woraus folgt, dass auch bei…
…31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 erfüllt, sodass die Differenz zwischen dem gemeinen Wert der Anteile und den Anschaffungskosten, abzüglich allfälliger Werbungskosten als Einkünfte zu erfassen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige zu einem späteren Zeitpunkt wieder der österreichischen Besteuerungshoheit unterliegt. Eine…
…einem engen räumlichen, zeitlichen und arbeitsspezifischen Zusammenhang stehen, weshalb auch ein sogenanntes Entgelt von dritter Seite zu den kommunalsteuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören kann. Bei Entgelt von dritter Seite ohne Arbeitslohncharakter (somit nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers) besteht unabhängig von einer Lohnsteuerabzugsverpflichtung gemäß § 78…
…durch eine Einmalzahlung abgefunden werden. Sollte auf Schweizer Seite in Abrede gestellt werden, dass eine Pensionsabfindung vor Eintritt des Pensionsalters von Art. 18 des Abkommens erfasst sein könnte, dann lägen im Abkommen "nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte" vor, die nach Art. 21 DBA-Schweiz, BGBl. Nr…
…ist mit dem Ersuchen an die Schweiz herangetreten, entsprechende Informationen über Entlastungsmöglichkeiten in einem dem Steuerabzug nachgelagerten Verfahren in der Schweiz zur Verfügung zu stellen. Wie eine der Rechtslage entsprechende Erfassung der nsA Einkünfte organisiert werden kann, ist von den zuständigen Finanzämtern im Einvernehmen mit…
…L 352 vom 24.12.2013 S. 1 (kurz: De-minimis VO). 3. Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung ist der teilweise Ersatz von entgangenem Nettoeinkommen (gemäß Punkt 5.) aus Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1988) und/oder aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) infolge…
…Einkünfte erzielt werden. Sie besteht somit auch bei Liebhaberei. 2.5 Beteiligungen als stiller Gesellschafter Für die Anzeigepflicht ist nicht entscheidend, ob eine unechte (atypische) stille Gesellschaft oder eine echte (typische) stille Gesellschaft vorliegt. 2.6 Betriebe (Teilbetriebe) Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften…
…bei Vorliegen einer solchen und nicht bei einem Vorweggewinn einem Gesellschafter mehr zugeteilt werden kann, als an (Gesamt)Gewinn vorhanden ist. Aus der Vereinbarung eines Vorweggewinnes kann nämlich keine Einkünfteaufteilung resultieren, die - wie im vorliegenden Fall - einem Beteiligten einen Gewinn, dem anderen einen Verlust zuweist…
…entstehen Kosten dadurch, dass der Steuerpflichtige diese Liegenschaft in Gewerbegebiet umwidmen lassen will, um zukünftig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vergabe von Baurechten zu erzielen. Vorgangsweise: Der Steuerpflichtige kümmert sich um die Umwidmung der Liegenschaft (Antrag an die Gemeinde, Umweltverträglichkeitsprüfung, Werbung iZm einer…
Nach Herstellung des Einvernehmens mit der amerikanischen Steuerverwaltung wird mitgeteilt: Der in Artikel 16 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996, BGBl. III Nr. 6/1998, verwendete Ausdruck "Einnahmen" ist gemäß Artikel 31 Abs. 4 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, in jenem…
…einem konkreten Fall eine Wohnung im Inland, so ist unbeschränkte Steuerpflicht iSd § 1 Abs. 2 EStG 1988 gegeben. Folge ist die unbeschränkte Steuerpflicht aller in- und ausländischen Einkünfte. Pensionen wären in diesem Zusammenhang von § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 erfasst. Dieses…
…Möglichkeit, über separat aufgestellte Spendenboxen unentgeltliche Zuwendungen zu tätigen, stellen diese echte Spenden und somit keine Betriebseinnahmen dar. Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte aus dem Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen steht dem Verein ein Freibetrag nach § 23 KStG 1988 iHv 10.000 Euro zu…
…Der Unterschiedsbetrag gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 entspricht daher den gemäß § 30 Abs. 4 EStG 1988 ermittelten Einkünften, somit 14% des gemeinen Wertes des Grund und Bodens; für den gemeinen Wert wird auf den Grundwert gemäß § 2 Abs. 2 GrWV abgestellt. Ermittlung des Grundwertes…